So geht es für die Niki-Passagiere jetzt weiter

So geht es für die Niki-Passagiere jetzt weiter
Tausende Menschen sind von der Niki-Pleite betroffen. Werden bereits gekaufte Tickets erstattet? Und wer bezahlt etwaige Rückholaktionen? Hier die wichtigsten Fragen im Überblick.

  • Wie viele sind betroffen?

Bis zum 27. Dezember haben nach Angaben von Insolvenzverwalter Lucas Flöther knapp 40.000 Passagiere ihren Heimflug mit Niki geplant - rund 15.500 von ihnen haben selbst gebucht, rund 25.500 über Reiseveranstalter und Reisebüros.

Rund 350.000 Einzel-Tickets wurden für Flüge bezahlt und ausgestellt, die noch nicht stattgefunden haben. Hinzu kommen mehr als 410.000 über Reiseveranstalter und Reisebüros gebuchte Flugtickets, die in der Regel aber noch nicht ausgestellt wurden.

Mehrere Fluggesellschaften - darunter die AUA (Austrian Airlines) - haben angekündigt, Betroffenen kurzfristig Sonderkonditionen für noch verfügbare Sitzplätze in Rückflügen anzubieten. Das Angebot gilt für Reisende, die ihren Flug selbst gebucht haben. Sie können sich an die Informationsschalter der Fluglinien an den Flughäfen oder an die Telefon-Hotlines wenden. An der Aktion nehmen Condor, Eurowings, Germania, TUIfly, die Lufthansa und ihre Töchter Austrian und Swiss teil.

Reportage: Fly-Niki-Passagiere können nicht abheben
Die Niki-Schalter am Flughafen Wien wurden am Donnerstagmorgen bereits abgebaut.

So geht es für die Niki-Passagiere jetzt weiter
ABD0108_20171214 - SCHWECHAT - ÖSTERREICH: THEMENBILD - Niki Check-in Schalter aufgenommen am Donnerstag, 14. Dezember 2017, am Flughafen Wien-Schwechat. Niki hat in Deutschland Insolvenz angemeldet:. - FOTO: APA/GEORG HOCHMUTH

  • Was passiert mit Pauschalreisenden?

Pauschalreisende sind hier klar im Vorteil. Für sie sind die jeweiligen Reiseveranstalter zuständig. Sie müssen den Rückflug organisieren. Dafür müssten die Veranstalter neue Maschinen chartern - was in der Vorweihnachtszeit schwierig wird, wie ein Sprecher des deutschen Branchenverbandes BDL warnte. In der AUA indes hieß es, dass es in den Wintermonaten leichter fällt, für andere einzuspringen, weil in der aufkommensschwachen Zeit Flugzeuge zur Wartung in den Hangars stehen.

Allerdings müssen auch die Kunden der Reiseveranstalter mit einer verspäteten Heimkehr rechnen. Wer nur den Flug gebucht hat, muss sich an den Insolvenzverwalter wenden - das Pleiteverfahren dauert, kostet eine Gebühr und wenn überhaupt, bekommt man nur die Insolvenzquote, also einen kleinen Teil der investierten Summe, zurück.

  • Wer bezahlt die Rückholaktion?

Am Mittwoch einigten sich Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ), Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) und Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) in Gesprächen darauf, dass der Bund bei der Rückholung von festsitzenden Niki-Passagieren einspringt.

Sollten Niki-Passagiere zurückgeholt werden müssen, "würde die Regierung dies bei der AUA, oder auch bei anderen Fluggesellschaften, in Auftrag geben", hieß es vom Verkehrsressort. Der Bund würde vorfinanzieren. "Wie man sich schadlos hält, muss im Detail noch geklärt werden." Es sei jedenfalls ein Signal ausgesandt, "wenn Leute im Ausland gestrandet sind, dass sie nach Hause kommen."

  • Welche Rechte haben Niki-Kunden?

Wenn gebuchte Flüge nicht stattfinden, haben Reisende laut EU-Fluggastrechteverordnung prinzipiell immer Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung. Wer sein Ticket selbst online bei Niki oder auf einem Reise-Portal gekauft hat, ist in der Regel aber nicht versichert. Er kann zwar den Flugpreis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anmelden. Flöther macht Betroffenen aber keine großen Hoffnungen: Angesichts der wirtschaftlichen Lage von Niki sind die Aussichten auf eine nennenswerte Rückzahlung äußerst gering.

"Bei einer Pauschalreise hat der Reiseveranstalter für Ersatzflüge oder eine andere Beförderung zu sorgen", sagt AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. "Hier besteht im Gegensatz zu reinen Flugbuchungen eine Insolvenzabsicherung." Zgubic rät jedenfalls "mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen".

In Österreich haben die Arbeiterkammern die Lage erläutert: Wer nur einen Flug bei Niki gebucht hat und noch nicht geflogen ist, bei dem verliert das Ticket seine Gültigkeit. Reisende können ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden, "allerdings ist bei einer Konkursforderung mit einer niedrigen Quote und mit Kosten zu rechnen", gab die AK Wien zu bedenken.

Der Mittwochabend eingesetzte Masseverwalter bei Niki hatte am Donnerstagnachmittag jedoch eine vorläufige gute Nachricht für betroffene Passagiere: "Fast alle Passagiere, die Flüge bei der insolventen Airline Niki gebucht haben, erhalten den gezahlten Flugpreis zurück oder werden umgebucht", teilte Insolvenzverwalter Lucas Flöther mit.

Bis zum gestrigen Insolvenzantrag sind - nach aktuellem Stand - rund 410.000 Niki-Flugtickets ausgestellt worden, die noch nicht abgeflogen wurden. Davon wurden rund 210.000 Tickets über Reiseveranstalter gebucht. Diese Tickets werden durch die Reiseveranstalter automatisch umgebucht, wurde bekräftigt. Die Inhaber der 200.000 direkt bei Niki gekauften Tickets erhalten - sofern sie ihre Flugtickets nach dem Insolvenzantrag von Air Berlin Mitte August erworben haben - den Reisepreis voraussichtlich voll erstattet, hieß es in der Mitteilung. Dies gelte für alle diese Tickets mit Reisezeitraum bis Ende Oktober 2018.

Für die rund 15.500 Passagiere mit Buchungszeitraum bis 31. Dezember 2017, die ihren Flug direkt bei Niki gebucht haben und jetzt im Ausland gestrandet sind, haben mehrere Fluggesellschaften eine Rückholaktion organisiert.

  • Und was ist mit der Belegschaft?

Rund 1.000 Mitarbeiter sind von der drohenden Insolvenz betroffen. Noch-Bundeskanzler Christian Kern sprach sich am Donnerstag dafür aus, die insolvente Fluglinie zu retten. An sich sei Niki "ein überlebensfähiges Unternehmen", sagte Kern beim EU-Gipfel am Donnerstag in Brüssel. Die Bundesregierung stehe zu Beratungen auch am Wochenende zur Verfügung. Gleichzeitig betonte Kern, es werde "keine schnelle Lösung" geben. Es gehe jetzt aber einmal darum, eine Skizze zu haben, dann werde man sehen, ob es möglich sei, das Unternehmen aufzufangen.

So geht es für die Niki-Passagiere jetzt weiter
Zahl der Mitarbeiter in Österreich und Deutschland, ausgestellte Tickets - Balkengrafik GRAFIK 1258-17, 88 x 55 mm

Ausgerechnet der erbitterte Konkurrent am Airport Wien, die AUA, bot indes Soforthilfe für die Mitarbeiter an. An Piloten, Flugbegleiter und Techniker von Niki erging der Aufruf, sich bei der AUA zu bewerben. Von AUA-Chef Kay Kratky wurde ein beschleunigtes Bewerbungsverfahren zugesagt, Niki-Leute können sich sofort melden.

Die zur Lufthansa gehörende österreichische AUA sucht derzeit mehrere hundert Mitarbeiter - vor allem bis zu 200 fertig ausgebildete Piloten und rund 300 Flugbegleiter. Auch 50 bis 100 Techniker werden gesucht, in der Verwaltung sind rund 20 Stellen frei.

Auch die Lufthansa-Tochter Eurowings wirbt um Mitarbeiter der insolventen Air-Berlin-Tochter Niki. Eurowings habe in den vergangenen Wochen bereits mehr als 500 Mitarbeiter eingestellt, darunter viele Flugbegleiter und Piloten von Air Berlin. "Ab sofort werden wir eine Vielzahl weiterer Stellen an unseren Standorten in Deutschland, aber auch in Österreich und Spanien anbieten", sagte Konzernchef Thorsten Dirks. Konkret werde Personal für die Stationen in Düsseldorf, Köln, Stuttgart, München, Wien, Salzburg und Palma de Mallorca gesucht, hieß es.

Der Betriebsratsvorsitzende der insolventen Fluglinie Niki, Stefan Tankovits, mahnte die Mitarbeiter am Donnerstag in einem Statement gegenüber der APA zur Ruhe, die Arbeitsverträge seien weiter aufrecht und nur die Piloten und Flugbegleiter durch das Grounding quasi freigestellt.

Betriebsrat und Arbeiterkammer werden die Mitarbeiter in den nächsten Tagen informieren. Wann eine Betriebsversammlung stattfindet, steht noch nicht fest. Tankovits geht davon aus, dass sich die Zukunft von Niki in den nächsten Tagen entscheidet. Nach einem Gespräch mit dem Insolvenzverwalter sei sein Informationsstand, dass es Interessenten und damit Hoffnung gebe.

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