Skandalbank Heta: Gläubiger sehen mehr Geld

Neues zur Kärntner Skandalbank Heta
Schuldenschnitt für vorrangige Verbindlichkeiten wird von ursprünglich 53,98 Prozent auf 35,60 Prozent verringert.

Die Abwicklung der früheren Kärntner Skandalbank Hypo Alpe Adria Group, heute Heta, läuft deutlich besser als geplant. Der Schuldenschnitt, der auf Kosten der Gläubiger ausgetragen wird, fällt nun zum Teil geringer aus. Laut Finanzmarktaufsicht (FMA), dem offiziellen Abwickler dieser sogenannten Bad Bank, beträgt der Schuldenschnitt nicht wie ursprünglich 53,98 Prozent, sondern nur 35,60 Prozent für alle berücksichtigungsfähigen vorrangigen Verbindlichkeiten, sprich Anleihen.

Oder anders gesagt: Die besicherten Gläubiger werden 64,40 Prozent ihrer Forderungen erhalten. Für alle nachrangigen Verbindlichkeiten beträgt der Schuldenschnitt weiter 100 Prozent. Durch den Verkauf des Heta-Vermögens wird mittlerweile bis ins Jahr 2023 ein Bargeldbestand in der Höhe von 8,6 Milliarden Euro erwartet.

2,5 Milliarden Euro

Grund für diese Verbesserung ist der positive Verlauf der Verwertung der Vermögensgegenstände im Zuge der geordneten Abwicklung. "Ausgehend von den bisher erzielten Ergebnissen ergibt sich, unter Berücksichtigung von vorsichtigen und konservativen Bewertungsannahmen, laut aktualisiertem Gutachten, dass am Ende der Abwicklung – verglichen mit dem Gutachten zum Stichtag für den Mandatsbescheid - ein um rund 2,5 Milliarden Euro höherer Bargeldbestand aus den Verwertungserlösen, der dann für die Bedienung der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten zur Verfügung steht", heißt es dazu von der FMA. "Nach der Beteiligung der Kapitalinstrumente in Höhe von rund 3,5 milliarden Euro werden die nachrangigen sowie die berücksichtigungsfähigen vorrangigen Verbindlichkeiten zusammen um rund 6,7 Milliarden Euro geschnitten."

Bessere Verwertungserlöse

„Die Fortschritte bei der Abwicklung der HETA belegen, wie wichtig und vorteilhaft das neue Abwicklungsregime gemäß BaSAG (Banken-Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, Anm.) ist. Die geordnete Abwicklung unter der Führung der FMA als national zuständige Abwicklungsbehörde sichert den Gläubigern bessere Verwertungserlöse, vermeidet Erschütterungen für den Finanzmarkt und stützt das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte", sagen die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller.

"Es nimmt überdies auch die Gläubiger der Bank in die Pflicht und schont nach Möglichkeit den Steuerzahler. Heute kann sich ein Anleger und ein Gläubiger einer Bank nicht mehr darauf verlassen, dass der Steuerzahler ihn beim Scheitern einer Bank – wegen einer angeblichen sonstigen Gefährdung der Finanzmarktstabilität – vor Verlusten schützen wird." Nachsatz: „Mit der Abwicklung der HETA hat die FMA auch europarechtliches Neuland betreten und bewiesen, dass die geordnete Abwicklung von Banken unter dem neuen europäischen Regime eine wichtige und tragfähige Säule der europäischen Bankenunion ist."

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