Schweiz: Vermögen der Österreicher nicht mehr anonym

Umstieg auf Informationsaustausch ab 2017.

Ab 1. Jänner 2017 ist Vermögen der Österreicher in der Schweiz nicht mehr anonym. Seit 2013 konnten sie dank eines bilateralen Abkommens wählen, ob sie in der Schweiz eine Art Kapitalertragsteuer (KESt) zahlen oder ihr Vermögen daheim der Finanz gemeldet wird. Dieses Abkommen soll mit 1. Jänner aufgehoben werden, sagte Christian Wilplinger, Partner bei Deloitte Österreich, im Gespräch mit der APA.

Für Einkommen des Jahres 2017 gilt für alle der automatische Informationsaustausch, der erstmals 2018 erfolgt. Schweizer Finanzinstitute müssen also die Vermögen bzw. Kapitaleinkünfte ihrer österreichischen Anleger an die österreichische Finanz melden. Noch vor Jahren galt es als undenkbar, dass Schweizer Banken jemals Kundeninformationen an ausländische Finanzbehörden weitergeben würden. Auch Österreich wehrte sich noch dagegen.

Österreicher konnten sich "weiß waschen"

Darum wurde 2012 ein unbefristetes "Abgeltungssteuerabkommen" geschlossen, das Informationsweitergabe nur nach Freiwilligkeit der Betroffenen, ansonsten aber eine der österreichischen KESt entsprechende Quellensteuer vorsah.

Damals konnten sich die Österreicher alternativ zur Meldung beim heimischen Finanzamt mit einer Einmalzahlung steuerlich "weiß waschen", also ihr Geld legalisieren. Dazu mussten sie ihr Schweizer Bankvermögen der Jahre vor 2013 als Basis nehmen. Wer damals alle Einkünfte in Österreich melden hat lassen, wird auch jetzt keine Probleme bekommen, sagt Wilplinger. Sollten aber jetzt erstmals Einkünfte bekannt werden, dann könnte die österreichische Finanz - rückwirkend für bis zu zehn Jahre - nachschauen, ob damals auch wirklich alle Einkünfte versteuert wurden. Wer also vor Inkrafttreten des Abkommens Geld abgehoben hat, könnte nun mit unangenehmen Folgen konfrontiert sein.

Liechtenstein

Parallel zur Aufhebung des Abgeltungssteuerabkommens mit der Schweiz wird das entsprechende Abkommen mit Liechtenstein angepasst. Für Privatanleger ist die Situation gleich wie in der Schweiz, sie konnten bisher zwischen Meldung und Quellensteuer wählen, künftig werden alle ihre Einkünfte nach Österreich gemeldet.

Beschluss im Parlament fehlt noch

Die Aufhebung bzw. Abänderung der alten Abgeltungsabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein muss noch von Nationalrat und Bundesrat beschlossen werden. Die Unterlagen sind auf der Parlamentshomepage abrufbar. Nennenswerte Auswirkungen auf das Budget werden offenbar nicht erwartet, geht aus den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf hervor.

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