Schluss mit 65? EuGH entschied über Altersgrenze von Piloten

EuGH-Anwalt: Leerflüge sollten bei Lufthansa danach noch begrenzt möglich sein.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Michael Bobek, hat dafür plädiert, die Altersgrenze von 65 Jahren für Piloten grundsätzlich beizubehalten. Diese stehe "in vollem Einklang" mit der Grundrechtecharta der EU, heißt es in den am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Schlussanträgen.

Reichen Arbeitsverträge noch einige Monate über die Altersgrenze hinaus, könnten Piloten etwa bei Leerflügen eingesetzt werden. (Az: C-190/16). Das deutsche Bundesarbeitsgericht hatte den Ausgangsfall des klagenden Lufthansa-Piloten dem EuGH vorgelegt: Als der Kläger 65 Jahre alt wurde, weigerte sich die Lufthansa den Mann weiterzubeschäftigen, obwohl sein Arbeitsvertrag laut Tarifvertrag mit Blick auf das Erreichen der Regelaltersgrenze noch zwei weitere Monate fortbestanden hätte.

Die Airline hatte angegeben, das Arbeitsverhältnis habe nicht fortgesetzt werden können, da die Inhaber von Pilotenlizenzen mit Vollendung ihres 65. Lebensjahrs nach EU-Recht nicht mehr als Piloten "im gewerblichen Luftverkehr" tätig sein dürften.

Einsatz als Ausbilder oder Prüfer möglich

Nach Ansicht des Generalanwalts sollten Piloten in solchen Fällen dann etwa als Ausbilder, als Prüfer und als Pilot bei Leer- oder Überführungsflügen eingesetzt werden können, da solche Flüge nicht unter den Begriff des "gewerblichen Luftverkehrs" fielen.

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