Schiffsfonds: Berater muss Schadenersatz zahlen

Symbolbild.
Oberste Gerichtshof sprach erstmals Geschädigtem Schadenersatz zu.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in Sachen Schiffsfonds ein richtungsweisendes Urteil gesprochen. Ein Anleger klagte seinen Vermögensberater auf Schadenersatz. Begründung: Falschberatung über das Verlustrisiko. Die Crux: Die Verjährungsfrist beginnt mit Kenntnis dieses Beratungsfehlers zu laufen. Man hat nur drei Jahre Zeit, den Schaden einzuklagen. In dem Fall war der Anspruch schon verjährt.

Der Anleger stützte seine Klage auch auf den Vorwurf des "Ausschüttungsschwindels". Er wurde nicht darüber informiert, dass er im schlimmsten Fall die erhaltenen Ausschüttungen an den Fonds zurückzahlen muss. Dies ist dem Geschädigten erst weniger als drei Jahre bekannt. Der OGH sprach ihm daher Schadenersatz zu.

Das höchstgerichtliche Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf Verfahren gegen Banken haben, weil der Verjährungseinwand nicht mehr gilt.

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