Scheinselbstständigkeit wird im Keim erstickt

Scheinselbstständigkeit wird im Keim erstickt
Sozialversicherung: Vorab-Prüfung schon bei der Anmeldung kommt fix

Arbeitet jemand selbstständig oder ist es doch eine Umgehung eines Angestelltenverhältnisses, also eine so genannte Scheinselbstständigkeit? Bisher hat erst eine Betriebsprüfung durch die Gebietskrankenkasse (GKK) Klarheit geschaffen – oft erst nach Jahren, nachdem der Selbstständige seine Tätigkeit aufgenommen hat. Stellte die GKK eine Umgehung fest, musste der Betrieb den Scheinselbstständigen anstellen und Abgaben nachzahlen.

Künftig soll die Frage, ob selbstständig oder angestellt, schon zu Beginn der Tätigkeit geklärt werden. Darauf haben sich die Sozialpartner am Rande des Forums Alpbach geeinigt. Beginnt jemand eine selbstständige Arbeit, meldet er sich bei der Sozialversicherung und muss in einem Fragebogen seine Tätigkeit beschreiben. Dies wird von der SVA und der GKK geprüft. Gemeinsam stellen diese Sozialversicherungen dann fest, ob es sich um eine selbstständige Arbeit handelt oder ob die betreffende Person doch angestellt werden müsse.

Bindende Entscheidung

"Das schafft Klarheit für alle Beteiligten", betont Bernhard Achitz, Leitender Sekretär beim ÖGB. Die Entscheidung sei bindend. Wenn die GKK in einer späteren Prüfung feststelle, dass die Tätigkeit mit jener, die im Fragebogen angegeben worden sei, übereinstimme, könne sie nicht mehr sagen, es sei eine Scheinselbstständigkeit. Wenn die Tätigkeit deutlich abweiche, sei das natürlich anders. Bei allen Selbstständigen, die nicht neu starten, muss die GKK bei einer Prüfung die SVA beiziehen.

Achitz betont, dass die Scheinselbstständigkeit kein Massenphänomen sei. "Aber es gibt immer zwei, drei Fälle pro Jahr, die großes Aufsehen erregen", sagt der Leitende Gewerkschaftssekretär. Mit der Vorabprüfung sollen nachträgliche Änderungen möglichst verhindert werden.

Die gewerbliche Sozialversicherung (SVA) begrüßt die Einigung. "Die bessere Abstimmung zwischen den Sozialversicherungsträgern und die künftige Mitwirkung von SVA bei den Prüfungen von Beschäftigungsverhältnissen wird für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen", so der stv. Obmann der SVA, Alexander Herzog. Auch die Junge Wirtschaft zeigt sich mit dem Kompromiss zufrieden.

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