Schadensersatz bei falscher Anlage-Beratung

Schadensersatz bei falscher Anlage-Beratung
Gerichte haben im Sinn geschädigter Anleger entschieden: Das Verschweigen von Risiken ist schuldhafte falsche Beratung.

Neuerlicher Erfolg von Konsumentenschützern gegen Falschberatung: In drei Musterprozessen konnte sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen mehrere Anlageberater durchsetzen. In allen Fällen wurden Kleinanlegern riskante Produkte bzw. Kreditkonstruktionen als "sicher" verkauft, die innewohnenden Risiken wurden verschwiegen. Zwei Urteile seien bereits rechtskräftig, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch mit. Die Urteile sind auf www.verbraucherrecht.at nachzulesen.

Sowohl die Salzburger "EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG" als auch die Grazer "Contectum Investment-Consulting GmbH" haben demnach Kleinanlegern, die einem Risiko völlig abgeneigt waren, MEL-Zertifikate als "sicheres" Investment angeboten. Das Risiko von Kursverlusten bis hin zu einem Totalverlust sei dabei geflissentlich verschwiegen worden. In schriftlichen Unterlagen fanden sich zwar entsprechende Hinweise, doch diese Unterlagen seien nur als "Formalität" abgetan und von den Konsumenten ungelesen unterzeichnet worden, so der VKI.

Beratene hätten Risiko durchschauen müssen

Nach den Kursverlusten hat der VKI - nach Abtretung der Ansprüche - Schadenersatz gegen die Berater eingeklagt. Daraufhin sei wie üblich das Argument gekommen, dass die Beratenen bereits zu einem früheren Zeitpunkt die falsche Beratung durchschauen hätten müssen und Schadenersatzansprüche daher verjährt seien, so VKI-Rechtsexperte Peter Kolba.

Die Gerichte haben im Sinn der geschädigten Anleger entschieden: Das Verschweigen von Risiken ist schuldhafte falsche Anlageberatung, wofür die Beratungsunternehmen haften. Die Falschberatungen seien erst im Augenblick der Kursabstürze erkennbar gewesen, die Klagen daher nicht verjährt. Die Gerichte sprachen Schadenersatz zu. Das Urteil gegen EFS ist rechtskräftig.

Im dritten laut VKI ebenfalls sehr typischen Fall vermittelte der Grazer Vermögensberater Isamberth zwei zwanzigjährigen Salzburgerinnen, die ursprünglich einen Kredit für einen Wohnungskauf aufnehmen wollten, einen Fremdwährungskredit weit über der benötigten Summe und überredete sie, das angesparte Kapital als Einmalerlag in Lebensversicherungen - zum Teil mit einer Laufzeit von 75 Jahren - zu investieren. Auch hier wurde - vom OLG Linz bestätigt - rechtskräftig Schadenersatz zuerkannt.

AWD

Die rund 2.500 Teilnehmer an den Sammelklagen gegen den AWD - hier steht der Vorwurf der systematischen Fehlberatung bei Immobilienaktien im Raum - schildern laut VKI ähnliche Erlebnisse. Diese Verfahren werden erst in den nächsten Jahren von den Gerichten entschieden.

"Aus den zahlreichen Fällen rund um die Vermittlung von MEL-Zertifikaten, Immobilienaktien und Fremdwährungskrediten zeigt sich eines ganz klar: Die von den jeweiligen Produkt-Emittenten bezahlten Provisionen treiben die Vermittler - im finanziellen Eigeninteresse - dazu, den Kunden Produkte als sicher darzustellen und Gefahren zu verschweigen, nur um Provisionen zu verdienen. Eine anlegergerechte Beratung bleibt da sehr oft auf der Strecke", kritisiert Kolba. Er fordert eine Abkehr von der Provisionsberatung zu einer Honorarberatung.

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