Salzburg schärft bei Wohnbauförderung nach

Salzburg schärft bei Wohnbauförderung nach
Die Zahl der Anträge für Eigentumsförderung wird limitiert, dafür erhalten mehr Menschen Wohnbeihilfe.

Genau eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten der neuen Salzburger Wohnbauförderung wird das umstrittene System nach einigen Turbulenzen nachgeschärft. Am Freitag stellte die Landesregierung die geplanten Änderungen vor. So wird es künftig eine limitierte Anzahl von möglichen Anträgen auf Errichtungs- oder Kaufförderung geben.

"Wir haben die Förderungen so angepasst, dass die geplanten Fallzahlen und Budgets eingehalten werden können", sagte Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit seinen Regierungskollegen Landeshauptmannstellvertreterin Astrid Rössler (Grüne) und Landesrat Hans Mayr (parteifrei). Es gehe um eine langfristige Finanzierbarkeit des Systems.

Ansturm auf Förderung

Durch das große Interesse an den großzügigen nicht rückzahlbaren Zuschüssen war es zu einem regelrechten Run auf die Förderung im Eigentumsbereich gekommen. In den Jahren 2015 und 2016 wollte die Regierung ursprünglich 1.200 Einheiten fördern. Tatsächlich werden nun aber zusätzliche 800 Einheiten die Wohnbauförderung erhalten.

Ab 2017 will sich die Regierung an ihre Planzahlen halten: Die 140 Mio. Euro Wohnbauförderung werden für 900 neue Mietwohnungen, 200 Fälle in der Errichtungsförderung, 400 Fälle in der Kaufförderung und 3.500 Sanierungen aufgewendet. Die Antragsteller für die Eigentumsförderung können an drei Stichtagen (2. Jänner, 3. April, 3. Juli) einreichen. Ist die Zahl der zu diesem Datum möglichen förderbaren Fälle erreicht, nimmt das System künftig automatisch keine Anträge mehr an. "Wir dürfen die Dinge nicht ausufern lassen", verwies Haslauer auf beschränkte Budgets des Landes.

Schon im Sommer hatte die Regierung bei der Höhe der Förderungen die Notbremse gezogen. Die Grundförderung beim Neubau pro Quadratmeter wurde von 400 auf 280 Euro reduziert. Auch bei der Größe der Wohnung oder des Hauses wurde ein Limit eingezogen. Über 220 Quadratmeter werde keine Förderung mehr gewehrt, sagte Rössler. Dafür wurde bei geringeren Einkommen nachgeschärft. Der Schwellenwert für den zumutbaren Wohnungsaufwand wird um ein Prozent gesenkt. Das eröffne mehr Menschen den Zugang zu Wohnbeihilfe, sagte Rössler.

Sonderwohnbauhilfe für Mieter

Weil nach dem alten System der Wohnbauförderung durch die Entwicklung der Baukosten die Mieten für Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern am Anfang zwar sehr nieder waren, dann aber rasch anstiegen, steuert die Regierung mit einer Sonderwohnbauhilfe dagegen. Diese komme den Mietern von rund 25.500 Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern zugute, sagte der für den Wohnbau ressortzuständige Landesrat Mayr. Die Stützung wird an die Region angepasst. Dieser "Referenzwert" liegt zwischen sieben Euro in der Stadt Salzburg und 6,20 Euro in Gemeinden im Pinzgau, Pongau und Lungau. Diese Sonderwohnbauhilfe soll auch für 2.400 private Mietwohnungen anwendbar sein.

Änderungen gebe es auch bei den gemeinnützigen und gewerblichen Bauträgern, damit die Wohnbauförderung mit den Maastricht-Kriterien vereinbar sei, sagte Haslauer. Der Grundbetrag pro förderbarer Nutzfläche muss künftig nach rund 30 Jahren zurückgezahlt werden. Ursprünglich wollte die Regierung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gewähren. Ziel der Regierung sei es, dass die neuen Regelungen mit 1. Jänner 2017 in Kraft treten, kündigte Mayr an.

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