Pleite einer Freudenhaus-Betreiberin

Wiener Gasthaus ist zum zweiten Mal pleite
Die Finanzprokuratur, die Anwaltskanzlei der Republik, stellte einen Konkursantrag.

Offenbar wirft das Rotlichtgeschäft auch nicht mehr genügend Gewinne ab. Vor wenigen Tagen wurde über die Unternehmerin Alina O., Jahrgang 1983, ein Konkursverfahren unter der Aktenzahl 25 S 92/16s am Landesgericht Graz eröffnet. Sie betreibt laut Angaben in der Ediktsdatei des Justizministeriums anscheinend „ein Freudenhaus“ in der Flurstraße 59 in Fürstenfeld, Steiermark. An dieser Adresse wurde zumindest laut Internetrecherchen ein einschlägiger Nachtclub betrieben. Ob an dieser Adresse weiterhin dem horizontalen Gewerbe nachgegangen wird, ist derzeit unklar.

Den Insolvenzantrag hat die Finanzprokuratur, die Anwaltskanzlei der Republik, gestellt. Demnach dürften sich bei einem Finanzamt offene Abgaben-Forderungen angesammelt haben. Laut den Gläubigerschutzverbänden AKV und Creditreform liegen derzeit noch keine validen Angaben über die Umsätze, die Schulden und das Vermögen vor.

Bereits im August 2015 wurde erstmals von einem Gläubiger ein Insolvenzantrag in Sachen Alina O. gestellt. Doch damals konnte das Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet werden. Zum Masseverwalter wurde nun der renommierte Grazer Anwalt Paul Wuntschek bestellt. Die erste Anmeldefrist für Forderungen läuft am 1. Dezember ab. Vierzehn Tage später soll die erste Tagsatzung im Insolvenzgericht Graz stattfinden.

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