Richtwerte für Mieten nach drei Jahren Pause erhöht

Die Höhe des Hauptmietzinses dürfe nicht mehr ergeben als den Richtwert plus 20 Prozent. Weiters müsse die Wohnbauförderung zweckgebunden und Befristungen weitgehend abgeschafft werden, so Kaske.
Bundesweit hatten sich 300.000 Haushalte in letzten zwölf Monaten im Schnitt 150 Euro gespart, weil die zwei-jährliche Erhöhung 2016 ausblieb. Zwei Drittel der Betroffenen leben in Wien: Hier steigt Richtwert um 3,5 Prozent auf 5,58 Euro/m2.

Mit 1. April steht die nächste Erhöhung der Miet-Richtwerte an. Zwei Drittel der Haushalte, die diesem Mietensystem unterliegen, befinden sich in Wien, wo der Richtwert um gut 3,5 Prozent von 5,39 auf 5,58 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche im Monat steigt. An sich wäre die Erhöhung wie alle zwei Jahre schon 2016 ins Haus gestanden, die Politik wollte aber österreichweit 300.000 Mieter verschonen.

Der voriges Jahr im Jänner von der Regierung beschlossene einjährige Aufschub für die Richtwert-Anhebung brachte den betroffenen Haushalten eine Ersparnis von durchschnittlich 150 Euro im Jahr - in Summe bundesweit rund 45 Mio. Euro -, hatte der damalige Kanzler Werner Faymann (SPÖ) erklärt. Als politische Absichtserklärung fand sich die Aussetzung der Richtwerterhöhung schon im Arbeitsmarkt-Paket von 2015.

Letzte Erhöhung 2014

Zuletzt waren die Richtwerte per April 2014 angehoben worden - im Österreich-Schnitt um 4,5 bis 4,7 Prozent, 2016 hätte sie ungefähr 2,5 Prozent ausgemacht. Um ein Jahr aufgeschoben wurde die Anhebung voriges Jahr mithilfe des sogenannten "2. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes". Diesmal fällt die Erhöhung etwas kräftiger aus, schließlich geht es nun um die (3-jährige) Teuerungsdifferenz zwischen 2013 und 2016 gemessen am VPI 2010. Künftig gilt wieder der 2-jährige Erhöhungs-Rhythmus, außer die Politik beschließt etwas anderes.

Das Richtwertgesetz regelt Altbaumietverträge, die ab 1. März 1994 abgeschlossen wurden, gilt aber auch in Wiener Gemeindewohnungen mit Mietverträgen ab 2004. In Wien beträgt der Richtwert derzeit 5,39 Euro pro m2 Nutzfläche - außer im Burgenland ist er überall höher. In den Werten sind jedoch noch keine Zu- oder Abschläge oder Ausstattungsmerkmale berücksichtigt. Wirksam kann eine Erhöhung bei laufenden Verträgen nur werden, wenn darin eine Wertsicherungsklausel enthalten ist, ansonsten gilt sie nur für Neuverträge.

Bei Altverträgen können die Mieten bei Vorliegen einer Wertsicherungsklausel ab kommenden Mai angehoben werden, allerdings gibt es Formerfordernisse für die Vermieter. Laut Mietrechtsgesetz (MRG) muss das Erhöhungsbegehren schriftlich gestellt werden - und darf erst abgeschickt werden, wenn die neuen Richtwerte schon gelten, also nicht vor April, wie Jurist Christoph Kotzbauer von der "Online-Hausverwaltung" der "Presse" (Donnerstag) erklärte: "Wird das Schreiben zu früh datiert bzw. abgeschickt, entfaltet es überhaupt keine Rechtswirkungen." Zu spät darf es aber auch nicht versandt werden, denn es muss bis 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin beim Mieter eingelangt sein.

Kommentare