Rekord: 70 Klagen von Investoren gegen Staaten

TTIP-Demo vor dem österreichischen Parlament
TTIP und Co.: 2015 wurden Staaten laut UNCTAD so oft geklagt wie nie. Konzerne gewinnen 26 Prozent der Fälle.

In der Öffentlichkeit sind sie heftig umstritten: Die Klagsrechte, die Investoren gegen Staaten eingeräumt werden, wenn sie sich diskriminiert oder enteignet fühlen. Ein boomendes Geschäft für Anwälte: 2015 verzeichneten die Investorenklagen einen Rekord. 70 neue Fälle gegen Staaten wurden eingebracht. Vermutlich liegt der wahre Wert höher: Nicht alle Verfahren vor privaten Schiedsgerichten werden öffentlich bekannt. Ausgewertet hat die Statistik UNCTAD, die UNO-Handelsorganisation.

Erstmals 1959

Erstmals verankert war diese Klagsmöglichkeit 1959 in einem Abkommen zwischen Deutschland und Pakistan. In Fahrt gekommen ist das Geschäft mit den Schiedsgerichten aber erst um die Jahrtausendwende. UNCTAD hat bis dato 696 Fälle von Investor-Staats-Klagen (ISDS) registriert, bei denen 107 Staaten betroffen waren. 444 Verfahren sind abgeschlossen.

Fazit: In 36 Prozent der Fälle entschieden die Schiedsrichter im Sinne der geklagten Staaten. In 26 Prozent ging das Urteil zugunsten der klagenden Investoren aus. 26 Prozent der Verfahren endeten mit einem Vergleich (Rest unbekannt).

Meinl klagt Republik

Österreich sitzt übrigens seit 2015 zum ersten Mal auf der Anklagebank – eine skurrile Premiere: Die BV Belegging-Maatschappij Far East in Malta klagt 200 Mio. Euro wegen unfairer Behandlung ein. Dahinter steckt niemand anderer als die Eigentümer-Holding der Meinl Bank, die sich seit Jahren auch einen Infight mit der Finanzmarktaufsicht FMA liefert. Und diesen über den Umweg Malta auf die Republik ausweitet.

Strabag und Nabucco

Viel häufiger – in 14 Fällen – waren österreichische Firmen auf der Klägerseite. 2015 kamen zwei Fälle dazu: Strabag gegen Libyen und Nabucco gegen die Türkei.

Am häufigsten stammen die klagenden Investoren aus den USA (138 Fälle). Am meisten als Staat betroffen waren Argentinien (59), Venezuela (36) und überraschend Tschechien (33). Spanien wurde allein 2015 mit 15 Klagen eingedeckt, weil es versprochene Energiesubventionen vorzeitig abgedreht hat.

Neue Investitionsabkommen wie TTIP oder CETA wollen den Geltungsspielraum für Investorenklagen zumindest einengen. NGO wie Attac kritisieren, dass durch diese Handelsverträge die Zahl der Klagen erst recht explodieren wird.

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