Regierung ist gegen die Sonntagsöffnung

Regierung ist gegen die Sonntagsöffnung
Die Regierung opponiert gegen die Klage von Lugner und Co. Dass Geschäfte am Samstag offen halten, störe schon "das soziale Gefüge".

Zu Messeterminen und Kulturereignissen, zu Weihnachten und am Muttertag: Wenn es nach einigen Geschäftsleuten rund um Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner geht, dann sollte der Handel auch zu diesen Terminen offen halten. Zu diesem Zweck wurde eine Verfassungsklage eingereicht. Eine Entscheidung wird es voraussichtlich erst im kommenden Frühjahr geben.

Die Bundesregierung reagiert schon jetzt darauf: In einer Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) spricht sie sich gegen eine gesetzliche Ausweitung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag aus. Das berichtet das Ö1-Morgenjournal.

"Die Wochenendruhe ist wichtig für Erholung, Familienzusammenhalt und die soziale Integration der Arbeitnehmer", argumentiert die Regierung in einer von Bundeskanzler Werner Faymann unterschriebenen elfseitigen Stellungnahme. Dass Geschäfte am Samstag offenhalten dürfen, störe schon "das soziale Gefüge und die gemeinsame Freizeitgestaltung". Ein Eingriff in die Sonntagsruhe zu Familienfesten wie Weihnachten oder Muttertag wäre umso schwerwiegender. Die Regierung bezweifelt, ob die Bevölkerung an solchen Sonntagen und vor Kulturereignissen und Messen wirklich ein erhöhtes Bedürfnis hat, einkaufen zu gehen.

Arbeitsruhegesetz

"Durch die Sonntagsruhe sei zwar das verfassungsmäßige Recht auf Erwerbsfreiheit eingeschränkt, aber in einem sozial- und familienpolitisch gerechtfertigten Ausmaß", so das Resümee der Regierung. Rechtlich beruft man sich nicht auf die Verfassung, sondern auf das Arbeitsruhegesetz und auf mehrere Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs über die Wochenendruhe.

Eine Entscheidung in der Causa wird es laut VfGH-Sprecher Christian Neuwirth voraussichtlich im kommenden Frühjahr geben. Möglich sei, dass der Gerichtshof die Lugner-Beschwerde als unzulässig zurückweist und sie nicht inhaltlich prüft. Dies habe die Bundesregierung beantragt. Für Lugner-Anwalt Christian Bachmann enthalte die Stellungnahme der Regierung "wenig neue Argumente".

Lugners Sonntags-Mission

Richard Lugner, Chef des Wiener Einkaufstempels "Lugner City", kämpft seit geraumer Zeit gegen die sonntägliche Schließung der Geschäfte an. Er will an sechs Sonntagen im Jahr offenhalten dürfen. Es gebe in Österreich "zweierlei Recht", sagte Lugner in einer Pressekonferenz im Juni, und verwies auf jene Geschäfte in Österreich, die am Sonntag offen sind: etwa Supermärkte an Bahnhöfen oder am Flughafen und in Tourismusregionen. In Tirol gebe es 170 und in Kärnten 90 Gemeinden, die im Sommer von Mai bis September und im Winter von Weihnachten bis Ostern aufsperren dürften. Er verwies weiters auf Touristen, die am Sonntag aufgrund der bestehenden Regelung nicht einkaufen könnten sowie auf jene Wiener, die zum Sonntagseinkauf ins benachbarte Ausland fahren würden. "Die Frage ist: Leben wir in einer freien Marktwirtschaft oder leben wir in einer Planwirtschaft, wo ein Zentralkomitee festlegt, was man am Tag des Herren tun darf?", so Lugner.

Schützenhilfe erhielt der Baumeister durch ein Gutachten, auf Basis dessen die Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht worden war. Autor des Gutachtens ist Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Am Sonntag geschlossen zu halten, widerspreche dem Recht auf Erwerbsfreiheit. Der Gesetzgeber könne allerdings Einschränkungen in die Erwerbsfreiheit vornehmen, wenn es im öffentliches Interesse sei, erklärte der Jurist. Zudem dürfe die Beschränkung nicht intensiver sein als es zur Erreichung des öffentlichen Interesses vonnöten sei. Der Verfassungsgerichtshof müsse nun prüfen, ob es ein öffentliches Interesse gebe und ob die derzeitige Regelung verhältnismäßig sei. "Es gibt kein öffentliches Interesse an einer derart starren Regelung", befand jedenfalls Mayer selbst.

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