Reform des Privatkonkurses wird fixiert

Reform des Privatkonkurses wird fixiert
Mindest-Entschuldungsdauer sinkt aber nicht auf drei, sondern auf fünf Jahre

Der Justizausschuss will heute, Mittwochnachmittag, zumindest mit den Stimmen der Regierungsparteien die Reform des Privatkonkurses fixieren. Verglichen zu den ursprünglichen Plänen wird die Mindest-Entschuldungsdauer aber nicht von 7 auf 3 Jahre verkürzt - sondern von 7 auf 5 Jahre, wie bereits am Dienstag bekannt geworden war. Die Mindestquote kann wie vorgesehen zur Gänze entfallen.

Hintergrund: Gläubigerschüt­zer über Privatkonkurs: "Verkürzung auf drei Jahre ist Provokation"

"Wir bedauern, dass die Mindestquote fällt", sagte Daniela Fadinger-Gobec vom Gläubigerschutzverband AKV zum Vorhaben auf APA-Anfrage. Die Entschuldungsdauer von fünf Jahren ist aus ihrer Sicht "ein Kompromiss".

"Schafft Perspektiven"

Der Chef der staatlich anerkannten Schuldnerberatungen, Clemens Mitterlehner, hingegen sieht es als sozialpolitisch wichtigsten Punkt an, dass es zum Entfall der Mindestquote kommen kann. "Das schafft für Menschen Perspektiven", sagte der oberste Schuldnerberater im APA-Gespräch.

Neu kommt - und zwar per 1. November und nicht wie bisher avisiert per 1. Juli - auch, dass Schuldner ohne pfändbares Einkommen einmal pro Jahr bei Gericht versichern müssen, dass sie sich um eine angemessene Arbeit bemühen. "Das ist eine engmaschigere Kontrolle, um zu sehen, ob alle Schuldner leisten, was möglich ist", so Mitterlehner.

Bisher kamen Schuldner erst ins Abschöpfungsverfahren, wenn ihr Zahlungsplan abgelehnt wurde. Künftig brauchen Schuldner ohne pfändbares Einkommen keinen Zahlungsplan vorlegen und gelangen direkt ins 5 bis 7 Jahre lange Abschöpfungsverfahren. Diese Art der "Subsidiarität" hatte zuletzt der Gläubigerschutzverband Creditreform als "Augenauswischerei" bezeichnet.

"Einigung auf fünf Jahre besonders wichtig"

Gläubiger hätten nach dem Beschluss echte Chancen, einen Teil ihres Geldes zurückzubekommen, sagt ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker. Die Einigung auf die Abschöpfungsfrist von 5 Jahren, die fixiert wurde, sei besonders wichtig. "Denn die bisher angedachten drei Jahre wären zu kurz gewesen. In dieser Zeit wäre kaum Geld von den Privatschuldnern an die Gläubiger geflossen." Bisherige Erfahrungen zeigen laut Steinacker, dass erst ab dem dritten Jahr Geld an die Gläubiger verteilt werde. "Zudem ist es uns wichtig, dass sich Privatschuldner aktiv und ernsthaft bemühen, Geld zurückzuzahlen." Auch dass Schuldner nach fünf Jahren ihre Schulden los sind, "ist uns wichtig", so Steinacker.

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim und -Konsumentenschutzsprecherin Angela Lueger begrüßten die Einigung im Vorfeld des geplanten Beschlusses. Vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen werde den Weg in das Entschuldungsverfahren geöffnet. "Das ist sozialpolitisch sowie volkswirtschaftlich sinnvoll, denn wir verhindern, dass Schuldner auf Dauer ins wirtschaftliche und gesellschaftliche Abseits gedrängt werden", so Jarolim in einer Aussendung. Die Reform werde besonders auch Frauen nützen, so Lueger. Denn diese hätten es aufgrund niedrigerer Einkommen oft viel schwerer, eine Restschuldbefreiung zu erlangen.

Die Mindest-Entschuldungsdauer sinkt nach dem noch notwendigen Beschluss im Nationalrat von 7 auf 5 Jahre, nicht wie ursprünglich geplant auf 3 Jahre. Kern der Reform ist, dass es nicht mehr zwingend zu einer Mindestquote kommen muss, die bisher 10 Prozent betrug. Gültig werden die Änderungen mit 1. November 2017. Hier Fakten zu den neuen Regeln:

INSOLVENZERÖFFNUNG:

Erfolgt sofort, nicht erst nach Scheitern eines außergerichtlichen Ausgleichs. Wie bisher erfolgt als erstes ein Exekutions- und Zinsstopp. Dann beginnt die Vermögensverwertung.

ZAHLUNGSPLAN:

Hier ist - neu - kein Angebot des Schuldners zum Zahlungsplan notwendig, wenn das Einkommen unter oder nur geringfügig über dem Existenzminimum liegt.

Wie bisher braucht es eine Zustimmung der Gläubigermehrheit und auch die Rückzahlungsquote muss wie bisher zumindest voraussichtlich fixiert werden.

Großer Unterschied ist, dass die Mindestquote von 10 Prozent fällt. Einigen muss man sich auch wie bisher aufs pfändbare Einkommen der nächsten 5 Jahre und auf Teilzahlungen für maximal 7 Jahre.

BEI ANNAHME DES ZAHLUNGSPLANES:

Wie bisher kommt es bei Annahme und fristgerechter Erfüllung zur Restschuldbefreiung.

BEI ABLEHNUNG DES ZAHLUNGSPLANES:

Es kommt zum ABSCHÖPFUNGSVERFAHREN: Hier gibt es die bisherigen 7 Jahre Leben am Existenzminimum nicht mehr und auch die mindestens 10 Prozent der Schulden müssen nicht abbezahlt werden. Man muss zwar weiterhin am Existenzminimum leben, allerdings ohne die Mindestquote. So sollen mehr Menschen den Privatkonkurs schaffen als bisher. Kürzest mögliche Dauer sind künftig 5 Jahre. Auch der Zahlungsplan läuft mindestens 5 und maximal 7 Jahre.

Bei der Einhaltung der Verpflichtungen kommt es zur Restschuldbefreiung - ohne Erfüllung der bisherigen Mindestquote. Ein Scheitern der Abschöpfung soll nicht mehr geschehen. Bisher lebten dann alle Schulden und Zinsen wieder auf. Künftig soll man dank des Entfalls der Quote die Entschuldung fix schaffen.

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