Rechtsstreit: Amazon muss AGB ändern

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Nach einem mehrjährigen Rechtsstreit befand das Gericht, dass alle 12 beanstandeten Klauseln unzulässig sind.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich nach mehreren Jahren Rechtsstreit gegen den Online-Versandriesen Amazon durchgesetzt. Eine Unterlassungsklage des VKI gegen den US-Konzern war beim Obersten Gerichtshof (OGH) erfolgreich. Das Höchstgericht untersagte alle von den Konsumentenschützern beanstandeten Klauseln. Außerdem äußerte es sich zum anzuwendenden Recht.

In den Fall war sogar der Europäische Gerichtshof (EuGH) involviert. Die VKI-Klage war in Österreich schon einmal durch alle Instanzen, vom Handelsgericht zum OGH, gegangen, ehe der OGH vor ein paar Jahren den EuGH anrief. Es ging um die Frage, welches Recht anzuwenden ist, österreichisches oder luxemburgisches (Amazon hat seinen Europa-Sitz in Luxemburg). Der EuGH hat den Konsumentenschützern nicht in dem Umfang recht gegeben, wie sie gehofft hatten.

Österreichisches Recht gilt

Anders jedoch jetzt der Oberste Gerichtshof, der in der Sache zum zweiten und letzten Mal entschieden hat. Aus der Vorabentscheidung des EuGH ergab sich für das österreichische Höchstgericht die Anwendbarkeit des österreichischen Rechts, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (2Ob155/16g) hervorgeht. Amazon wollte, dass für seine Verträge mit den Kunden luxemburgisches Recht gilt. Eine solche Rechtswahl ist grundsätzlich möglich, jedoch können sich Verbraucher trotzdem auf die Bestimmungen "ihres" Rechts berufen. Anzuwenden ist daher das für den Verbraucher "günstigere" Recht, erklärte der OGH. Darauf muss in einer Rechtswahlklausel hingewiesen werden, was Amazon aber nicht tat. Daher war die Klausel zur Gänze unwirksam und österreichisches Recht umfassend anzuwenden.

Auch inhaltlich hat der OGH entschieden und alle 12 vom VKI bekämpften Klauseln untersagt. Die AGB-Bestimmungen des Versandhändlers waren entweder unklar oder verstießen gegen österreichische Rechtsbestimmungen.

AGB unzulässig

Unzulässig ist laut OGH etwa, dass ein Rücktritt vom Vertrag nur schriftlich erfolgen konnte und dass Amazon bei Kauf auf Rechnung eine Gebühr von 1,50 Euro kassierte. Ebenfalls untersagt hat der OGH die Bestimmung, dass Kunden dem Unternehmen "uneingeschränkte Rechte" an Inhalten, etwa Kundenrezensionen, einräumten, die sie auf der Amazon-Website "einstellten".

Weiters rechtswidrig sind Klauseln, die als uneingeschränkte oder zumindest unklare Zustimmung der Verbraucher zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu verstehen waren, so der OGH.

Die Entscheidung des Höchstgerichts hat weitreichende Folgen. Amazon muss seine Geschäftsbedingungen (auch) an das österreichische Recht anpassen. "Das ist die Folge jener unionsrechtlicher Regelungen, die Verbrauchern bei Bestellungen im Ausland die Anwendung der zwingenden Bestimmungen ihres 'eigenen' Rechts garantieren", erläuterte der OGH in einer Mitteilung auf seiner Website. Solange das Verbraucherschutzrecht in Europa nicht vereinheitlicht ist, müssten international tätige Unternehmen auf die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten Rücksicht nehmen.

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