Prozess um OeNB-Pension

OeNB-Vize-Gouverneur und OeBS-Aufsichtsratschef Wolfgang Duchatczek im Interview. Ihm wird Untreue und Geldwäscherei vorgeworfen.
Gericht muss den Rentenanspruch des früheren Vize-Gouverneurs klären.

Startschuss im Klags-Match zwischen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und dem früheren Vize-Gouverneur Wolfgang Duchatczek. Am 27. September findet am Wiener Arbeitsgericht die erste Verhandlung statt.

Duchatczek, der infolge des Schmiergeldskandals bei der Gelddruckerei-Tochter OeBS rausgeworfen wurde und wegen Untreue angeklagt ist, kämpft um seine beachtliche Rente.

„Wir haben auf Feststellung des Pensionsanspruchs und auf Zahlung der Pension für Juli und August geklagt“, sagt sein Anwalt Herwig Hauser zum KURIER. „Von der OeNB liegt uns noch keine Stellungnahme dazu vor.“

Vorerst geht es um 3000 Euro im Monat, da Ex-OeNB-Angestellten im ersten Ruhestandsjahr „nur“ eine ASVG-Pension zusteht. Erst danach ist die volle Firmenpension fällig. Das sind 80 Prozent des Letztbezuges. Bei Duchatczek macht das 215.360 Euro pro Jahr. Dementsprechend will Anwalt Hauser die Klage ausweiten. Mit Jahresende wird auch die Abfertigung fällig. Dabei dürfte es zumindest um ein Jahresgehalt (269.200 Euro) gehen. Doch auch diesen Betrag wird Duchatczek einklagen müssen.

Denn: Die Nationalbank bestreitet, dass er Anspruch auf Abfertigung und Pension hat. Der Vize-Gouverneur habe am 25. Juni alle Ämter zurückgelegt und sein Dienstverhältnis beendet. „Es gibt aber keinen Austritt, sondern nur ein Pensionsansuchen“, kontert Anwalt Hauser. Der OeNB-Generalrat sprach später sogar die fristlose Entlassung gegen Duchatczek aus.

Indes hat das Oberlandesgericht Wien noch nicht über den Anklageeinspruch des mitverdächtigen Anwalts Friedrich F. entschieden. Der Anwalt, der inkriminierte Provisionen im Auftrag der Gelddruckerei OeBS über eine Schweizer Firma an verschiedene Empfänger weitergeleitet haben soll, bestreitet den Vorwurf der Untreue und Bestechung. Er behauptet, dass der 20-prozentige Provisionsaufschlag der OeBS auf das Offert der aserbaidschanischen Nationalbank nicht korrupten Amtsträgern, sondern dem Staat Aserbaidschan selbst zugeflossen sei. Somit gäbe es keine Schädigung. Aserbaidschan habe einen Grenzstreit mit Armenien: „Es sei vorstellbar, dass die Beträge für Waffenkäufe oder Geheimdienstaktionen im Interesse Aserbaidschans verwendet wurden.“

Kommentare