Porsche-Fahrer scheiterte mit Klage gegen Leasingfirma

Ein Porsche Cayenne (Diesel) auf der Genfer Autoshow.
Der Kläger fürchtete Manipulation seines Benziners, nachdem Sportwagenbauer die Manipulation von Dieselmotoren eingeräumt hatte.

Ein Porsche-Fahrer ist mit seiner Klage wegen möglicher Abgasmanipulationen an seinem Auto vor Gericht gescheitert. Der Mann wollte einen geleasten Cayenne-Geländewagen zurückgeben - er sah sich wegen des Abgasskandals arglistig getäuscht. Die Leasingfirma hatte die Kündigung aber abgelehnt.

Vor dem Heilbronner Landgericht war der Kläger zuvor bereits unterlegen, das Stuttgarter Oberlandesgericht sah in einem Urteil vom Dienstag ebenfalls keinen Grund zur außerordentlichen Kündigung (Az. 6O135/16).

Porsche-Fahrer scheiterte mit Klage gegen Leasingfirma
epa05019370 (FILE) A file photo dated 04 November 2015 showing a close-up view of the logo of the car manufacturer Porsche reflected on the dark paint of a Porsche Cayenne with the lettering 'diesel' on the car in Stuttgart, Germany. The emissions exhaust scandal that has rocked Volkswagen has taken its toll on the German group's luxury sports car offshoot Porsche. Stuttgart-based Porsche said on 10 November 2015 that after-tax profit plunged by about a half to 1.19 billion euros (1.28 billion dollars) in the first nine months from 2.5 billion euros in the same period in 2014. EPA/CHRISTOPH SCHMIDT
Der Fahrer eines Porsche Cayenne mit Benzinmotor sah sich als Opfer von Abgasmanipulationen. Der Autobauer hat zwar diese bei 13.000 Cayennes in den USA eingeräumt - allerdings besitzen diese einen Dieselmotor. Der Mann hielt aber illegale Eingriffe am Benzinmotor ebenso für möglich und kündigte Ende 2015 seinen Leasingvertrag. Die Leasingfirma lehnte dies ab. Mit dem Urteil läuft der Vertrag nun weiter, der Käufer behält sein Auto.

Vor einigen Wochen hatte der Richter am Stuttgarter OLG dem Kläger bereits empfohlen, seine Klage fallen zu lassen. Der Mann hatte aber auf einem Urteil bestanden. Eine Neuauflage des Falls vor dem Bundesgerichtshof wird es nicht geben - zum einen ließ das OLG-Urteil eine Revision nicht zu, zum anderen verzichtet der Mann auf eine Anfechtung der Nichtzulassung.

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