Agrarbetriebe erhalten Photovoltaik-Förderung

Förderpauschale: Maximal 40 Prozent der förderungswürdigen Kosten.
Klima- und Energiefonds fördert neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte, Photovoltaikanlagen von 5 bis 50 kWpeak.

Der Klima- und Energiefonds fördert mit dem Landwirtschafts- und Umweltministerium neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte, Photovoltaikanlagen von 5 bis 50 kWpeak bei agrarischen Betrieben. Das Gesamtbudget für die Investitionszuschüsse beträgt 5,95 Mio. Euro.

Die großen Dachflächen und der hohe Stromverbrauch bei Land- und Forstwirten sprechen für die Förderaktion, so das Ministerium und der Klima- und Energiefonds am Dienstag.

Bedingungen

Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kWpeak bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kWpeak, jedoch maximal 40 Prozent der förderungswürdigen Kosten. Sofern Flächen nicht landwirtschaftlich genutzt werden, ist auch die Errichtung auf Freiflächen möglich.

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