Parfum-Hersteller darf Händler Vertrieb auf Amazon verbieten

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Wie der vor Gericht unterlegene Händler Parfumdreams mitteilte, schaffe das Urteil eine Barriere für kleine Onlinehändler.

Der Kosmetikanbieter Coty darf seinen Vertriebspartnern verbieten, dass sie seine Produkte über die Handelsplattform Amazon verkaufen. Das Oberlandesgericht Frankfurt setzte damit am Donnerstag eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um.

Wie der vor Gericht unterlegene Händler Parfumdreams mitteilte, schaffe das Urteil eine Barriere für kleine Onlinehändler, die auf Amazon und eBbay angewiesen sind.

Der Gesellschaft Coty gehören unter anderem die Parfüms der Marken Adidas, Playboy, Chloe und Chopard. Coty International vertritt 77 Beauty-Marken und macht damit einen Jahresumsatz von rund 7,6 Mrd. Euro.

Luxus-Charakter gefährdet

Coty wollte es Parfumdreams untersagen, die Parfüms bei Drittunternehmen zu verkaufen, wenn der Luxus-Charakter der Produkte dadurch gefährdet würde. Dazu zählte Coty laut Parfumdreams auch Amazon.

Parfumdreams weigerte sich bisher, diese Klausel zu unterzeichnen, weshalb Coty klagte. Vor dem Landgericht unterlag Coty zunächst und ging in Berufung. Das deutsche Oberlandesgericht verwies den Fall an den EuGH, der den Ausschluss von Internethandelsplattformen für Luxusgüter für rechtens erklärte.

Große Auswirkungen

Parfumdreams erklärte nun, dass das Urteil auf sie keine großen Auswirkungen habe, weil sie nur einen "niedrigen, einstelligen Teil des Umsatzes" über solche Plattformen erwirtschafte. Auch befürworte das Unternehmen grundsätzlich, wenn der Verkauf auf einzelne Vertriebswege beschränkt bleibt, um das Luxusimage eines Produkts zu schützen. Allerdings sei das Unternehmen der Meinung, dass ein Verkauf über Amazon diesem Image nicht per se schade. Statt eines pauschalen Verbots seien Vorgaben zur Form und Präsentation besser.

Parfumdreams kündigte an, vor den deutschen Bundesgerichtshof zu gehen und eine Revision erzwingen zu wollen.

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