OÖ: Arbeiterkammer fordert Ende für befristete Mietverträge

OÖ: Arbeiterkammer fordert Ende für befristete Mietverträge
AK-OÖ-Präsident: Derzeit seien Mieter der "Willkür" der Vermieter ausgesetzt.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert, dass befristete Mietverträge im Zuge einer dringend notwendigen Mietrechtsreform abgeschafft werden. Derzeit seien durch sie die Mieter der "Willkür" der Vermieter ausgesetzt, so AK-OÖ-Präsident Johann Kalliauer in einer Presseaussendung am Freitag.

2015 waren österreichweit 41 Prozent der Mietwohnungen im privaten Sektor befristet vermietet, rechnete die Arbeiterkammer unter Berufung auf Zahlen der Statistik Austria vor. Immer mehr Betroffene würden sich an die Experten der Kammer wenden, weil nach Ablauf ihres befristeten Mietvertrages der Zins erhöht wird. Die Befristung werde dabei als Druckmittel verwendet.

OÖ: Arbeiterkammer fordert Ende für befristete Mietverträge
SPÖ OÖ Landesparteitag 2016 Johann Kalliauer, Linz, OÖ

Als Beispiel wird der Fall eines Mannes angeführt, der wegen eines neuen Arbeitsplatzes mit seiner Familie nach Linz zog und über einen Makler eine Privatwohnung fand. Dass der Mietvertrag auf drei Jahre befristet war, beachtete er zunächst nicht. Inklusive der Kosten für eine neue Einbauküche, Beleuchtung und Vorhänge, Vermittlungsprovision und Kaution blätterte er 15.000 Euro hin.

Als der Vertrag auslief verlangte der Vermieter künftig 70 Euro pro Monat mehr. Die Familie begann zu rechnen: Für eine neuerliche Übersiedlung würden wieder erhebliche Kosten anfallen. Außerdem hatten sich inzwischen die Kinder gut eingelebt und gingen in eine Schule in der Nähe. So unterschrieb ihr Vater doch die Verlängerung und die neue Mietzinsvereinbarung obwohl er die Wohnung ursprünglich um diesen Preis nicht genommen hätte.

Nachdem kontrovers diskutierte Wohnungen wie jene mit einem Friedenszins in Oberösterreich kaum eine Rolle spielen, bezieht sich die Forderung jedoch nur auf das Land selbst, hält man seitens der AK-OÖ gegenüber dem KURIER fest. Bundesweit müssten für solche Fälle im Rahmen eines umfassend neu geregelten Mietrechts sicherlich neue Regelungen gefunden werden.

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