Oligarch Firtash: Oberlandesgericht lehnt Auslieferung an Spanien ab

Ukrainischer Geschäftsmann Dmytro Firtasch
Spanische Justiz ist nun endgültig mit einem europäischen Haftbefehl gegen Firtash abgeblitzt.

Im Auslieferungskrimi um den ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch, der im März 2014 unfreiwillig in Wien gestrandet ist, hat das Oberlandesgericht Wien ein Machtwort gesprochen. Der Ukrainer wird nicht nach Spanien ausgeliefert. Das OLG hat damit am Dienstag in einer öffentlichen Verhandlung eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wien abgeschmettert. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Im November 2016 hatte das Amtsgericht Barcelona einen europäischen Haftbefehl gegen den umstrittenen Industriellen ausgestellt. Das Straflandesgericht Wien hatte die Auslieferung Firtaschs an Spanien aus formalen Gründen abgelehnt.

Formale Blamage

Die Katalanen werfen ihm Geldwäscherei und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vor. So soll Firtasch in der "Russen-Mafia" hinter dem Capo Semion Mogilevich die Nummer zwei sein. Er steht seit Jahren auf der Fahndungsliste der US-Bundespolizei FBI. Gelder, die aus den illegalen Aktivitäten Mogilevichs stammen, sollen über Firtaschs Firmennetzwerk DF-Group gewaschen worden sein, u. a. über Immobilien-Investitionen in Malaga und Barcelona. Dazu führen die Spanier mehrere Grundstücksdeals im Volumen von insgesamt 3,92 Millionen Euro an. Firtasch, Herr über die DF Group mit Sitz in Wien, bestreitet alle Vorwürfe.

"Das Oberlandesgericht Wien erachtete die Darstellung der strafbaren Handlungen im Europäischen Haftbefehl als nicht ausreichend konkret. Ein solcher Haftbefehl müsse die rechtliche Würdigung der Straftat enthalten und die Umstände beschreiben, unter denen die Straftat begangen wurde, wie zum Beispiel eine Tatzeit, einen Tatort und die Art der Beteiligung. Im Wesentlichen enthalte der Haftbefehl nur die Behauptung, Firtash habe einen 'engen Kontakt' und eine 'Vertrauensstellung' zu einem anderen Tatverdächtigen", heißt es in einer Stellungnahme von OLG-Richter Reinhard Hinger. "Auch der Vorwurf der Geldwäscherei sei nicht durch die Behauptung konkreter Tathandlungen untermauert. Nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Wien fehlt auch ein ausreichender Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit der spanischen Gerichte."

"Im Februar 2017 hatte das Oberlandesgericht Wien aufgrund eines Auslieferungsersuchens der Vereinigten Staaten von Amerika entschieden, dass die Auslieferung nicht unzulässig sei", heißt es weiter. "Mit der Behauptung, Firtash sei in seinen Grundrechten verletzt worden, wurde danach der Oberste Gerichtshof angerufen, dessen Entscheidung noch aussteht. Sollte es bei der Zulässigkeit der Auslieferung in die USA bleiben, obliegt es dem Bundesminister für Justiz, über die Auslieferung zu entscheiden."

Oligarch Firtash: Oberlandesgericht lehnt Auslieferung an Spanien ab
Wolfgang Kulterer, Interview, Ida Metzger, im Büro von Dieter Böhmdorfer

Den entsprechenden Gerichtsbeschluss bekämpft er mithilfe seiner Anwälte Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender beim Obersten Gerichtshof. Das US-Auslieferungsersuchen im Zusammenhang mit der angeblichen Bestechung von "Beamten in Indien" wird von seinen Verteidigern als "politisch motiviert" abgestempelt.

Kommentare