OLG-Urteil: Österreichischer Kunde punktet gegen den Volkswagen-Konzern

OLG-Urteil: Österreichischer Kunde punktet gegen den Volkswagen-Konzern
Entgegen der Ansicht von VW sind österreichische Gerichte in Sachen Abgasaffäre auch für direkte Klagen gegen die Wolfsburger Volkswagen AG zuständig.

Trotz des Abgasskandals verkaufte der VW-Konzern in Österreich von Jänner bis Ende September 2016 rund 87.300 Fahrzeuge, das ist ein Plus von 6,3 Prozent. Die Marke Audi konnte um 8,6 Prozent auf 14.700 verkaufte Pkw zulegen, Seat sogar um 10,6 Prozent auf 11.860 Pkw. Allein im September konnte der Verkauf von VW-Jungwagen (Tages- und Kurzzulassungen) um 15 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres gesteigert werden. Doch das dürfte auch auf saftige Rabatte zurückzuführen sein. Beim Generalimporteur Porsche Holding sieht man das anders. „Das Rabattniveau bei Neu- und Gebrauchtwagen hat sich gegenüber der vergangenen Jahre nicht signifikant verändert“, sagt Richard Mieling, Sprecher der Salzburger Porsche Holding, zum KURIER.

Auf Rückabwicklung geklagt

Doch in Sachen Abgasaffäre hat der VW-Konzern in Österreich einen Rückschlag erlitten. Denn: Nicht jeder VW-Besitzer „schluckt“ die Abgasaffäre und gibt sich mit einer Nachrüstung durch seine Werkstatt im Zuge des Rückrufs zufrieden. Ein Oberösterreicher hat seinen Händler Porsche Inter Auto und die Volkswagen AG mit Sitz im deutschen Wolfsburg in Linz geklagt. Er fordert mit Hilfe seines Anwalts Michael Poduschka die Rückabwicklung des Kaufs eines VW Passats Variant. Kaufpreis: rund 33.500 Euro.

„Er habe beim Kauf im Jänner 2012 darauf vertraut, dass er ein umweltfreundliches Dieselauto erwirbt. Das sei ihm beim Zeitpunkt des Kaufes wichtig gewesen“, brachte der VW-Kunde vor. „Er hätte das Fahrzeug nicht erworben, hätte er gewusst, dass das Fahrzeug manipuliert worden sei.“ Das Erstgericht erklärt sich für den Fall zuständig. Doch VW legte gegen das Urteil ein Rechtsmittel beim Oberlandesgericht (OLG) Linz ein. Mit der Begründung: Das Linzer Gericht sei nicht zuständig, der Kunde müsse vor einem deutschen Gericht klagen. Das OLG Linz wies jetzt die Einwände von VW in einem brisanten Urteil zurück. "Dieses erste Urteil eines Oberlandesgerichtes ist richtungsweisend", sagt Anwalt Michael Poduschka zum KURIER.

Schaden in Österreich eingetreten

„Mag auch die behauptete Manipulation der Abgaswerte nicht in Österreich stattgefunden haben, so ist doch der Schaden am Vermögen des Klägers in Österreich eingetreten, und zwar durch diese Auslieferung des Fahrzeuges an den Kläger in Linz“, heißt es im druckfrischen OLG-Urteil. Die Abgasmanipulation könnte aber weitere rechtliche Konsequenzen für VW in Österreich nach sich ziehen.

„Die Verletzung einer europarechtlichen Norm (Anm. d. Red.: EU-Richtlinie), die dem Schutz des Weltklimas, der Umwelt und der Gesundheit dient, könnte eine unerlaubte Handlung darstellen, die Schadenersatzpflichten der Volkswagen AG auslöst“, stellen die Oberrichter fest. Einen weiteren Rechtszug in Österreich billigt das Oberlandesgericht Linz dem deutschen Auto-Riesen nicht zu. Die Anrufung der Obersten Gerichtshof (OGH) wurde somit explizit ausgeschlossen.

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