1,6 Mrd. Euro für Abwicklung heimischer Banken

1,6 Mrd. Euro für Abwicklung heimischer Banken
Für ganz Europa liegt die Zielgröße für den Abwicklungs-Fonds bei 55 Mrd. Euro, so die FMA.

Ab 2018 müssen die Banken in Europa - auch die in Österreich - einen Fonds aufgestellt haben, der alle Banken an der Rettung bzw. Abwicklung von maroden Banken beteiligt. Die Banken in Europa müssen dafür ein Prozent der Spareinlagen heranziehen. In Österreich würde sich dieser Topf auf rund 1,6 Mrd. Euro belaufen, sagte FMA-Vorstand Helmut Ettl (Bild unten) am Montag vor Journalisten. Für ganz Europa liegt die Zielgröße bei 55 Mrd. Euro.

1,6 Mrd. Euro für Abwicklung heimischer Banken
Pressefrühstück der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA am 15.07.2013 in Wien

Dieser nationale Fonds - im Fall einer größeren grenzüberschreitenden Bank die nationalen Fonds anderer Länder zusammen - würde dann aktiviert, wenn die ebenfalls neu vorgegebenen Beiträge von Bankeigentümern und Gläubigern (bail-in) nicht reichen (siehe unten). Es werde niemals eine große Bank abzuwickeln sein, ohne dass eine Rest-Problematik liegen bleibe, deren Finanzierung aber künftig nicht vom Steuerzahler aufzubringen sein sollte, so die FMA.

55 Mrd. für die Eurozone

In der Eurozone sei das Abwicklungsregime als ein gemeinsames System zu sehen, wo eben auch auf den gesamten Fonds zugegriffen werden könne. Unter Anleitung einer europäischen Behörde, die bei der EU-Kommission eingerichtet wird. "Die 55 Milliarden sind keine Summe, mit der man eine Systemkrise in Europa lösen kann. Das wissen wir", räumte Ettl ein. "Wir reden hier nicht von einer großen Systemkrise wie 2008." Aber es gehe bei den 55 Milliarden schon um Größenordnungen, mit der eine Großbank durchaus abgewickelt werden könnte. "Für Österreich ist das auch nicht so wenig".

Bis zur Gründung ist aber noch vieles offen. Etwa wie weit der Fonds" europäisch" aufgestellt wird, wer das Geld verwaltet, wo die Gelder liegen. Deutsche Banken wettern gegen eine Vergemeinschaftung des deutschen Restrukturierungsfonds, sie fürchten, für marode Banken in südeuropäischen Krisenländern einstehen zu müssen. In der deutschen Regierung werden Einwände wegen EU-Kommissionskompetenzen gehegt. Offen ist also auch, ob für diese Konstruktionen EU-Vertragsänderungen nötig sind oder ob Konstrukte gefunden werden, die keine Vertragsänderungen nötig machen.

Einlagensicherung

Reformiert werden muss auch in Österreich die Einlagensicherung. Der Währungsfonds urgierte schon mehrfach eine gemeinsame Einlagensicherung auf EU-Ebene. FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller erklärte, dass es eine Adaptierung der Einlagensicherungen geben müsse. "Wir haben das mehrfach mit dem IWF diskutiert". Zur Diskussion stünden mehrere Modelle. Die FMA nannte keine Präferenzen. Es müsse eines sein, das funktioniert. Ob das aktuelle österreichische Einlagensicherungssystem funktioniert? "Wir kennen die Grenzen des aktuellen Systems", das habe man an den Bankenkrisen gesehen, sagte Vorstand Ettl dazu nur. "Wir müssen das österreichische System ändern."

Neue Behörde, neuer Fonds

Die EU-Staaten sollen spezielle Abwicklungsbehörden schaffen, die Krisenbanken zur Sanierung zwingen oder auch schließen könnten. Die Behörden können für Garantien oder Kapitalspritzen, die bei der Restrukturierung einer Bank gebraucht werden, einen neuen Krisenfonds nutzen. Das Geld dafür müssen die Banken aufbringen. Die EU-Kommission hatte einen Satz von einem Prozent der gedeckten Einlagen vorgeschlagen, die über zehn Jahre aufgebracht werden müssten.

Krisenmanagement

Je schlechter die Lage wird, umso stärker können die Behörden eingreifen. Das Krisenmanagement sieht dazu drei Stufen vor: Vorbeugung, frühes Eingreifen und Abwicklung. In der ersten Phase müssen die Banken Notfallpläne gegen Finanzklemmen aufstellen. Die Behörden erarbeiten Abwicklungspläne und können die Bank zu einer Änderung ihres Notfallplans zwingen, wenn sie Schwachstellen finden. Sobald die Bank nicht mehr genug Eigenkapital vorweist, kann die Behörde anordnen, den Notfallplan umzusetzen und vorübergehend einen Sonderverwalter bestellen, um die Bank am Leben zu erhalten.

Ist die Pleite nicht mehr abzuwenden, übernimmt die Behörde die Kontrolle. Sie kann kleine Banken schnell schließen. Eine Großbank, deren Pleite der gesamten Wirtschaft schaden kann, würde aufgespalten und teilsaniert. Der gesunde Teil kann über eine Brückenbank verkauft werden. Die faulen Vermögenswerte einer Bank werden ausgelagert und liquidiert. Um das zu finanzieren, sollen die nationalen Krisenfonds der Banken aufgebaut werden. Die Aktionäre, Anleihegläubiger und vermögende Sparer müssen Verluste decken. Einlagen unter 100.000 Euro bleiben gesetzlich geschützt.

Bail-in: Forderungsverzicht der Gläubiger

Betroffen sind alle Verbindlichkeiten, hinter denen keine Sicherheiten oder Garantien stehen. Nacheinander werden je nach Bedarf zuerst die Aktionäre, dann Besitzer nachrangiger Anleihen und von Hybridpapieren, dann vorrangige Anleihegläubiger und Kunden mit Bankeinlagen weit über 100.000 Euro wie Unternehmen und dann erst Privatkunden und kleine Firmen mit Ersparnissen über 100.000 Euro zur Kasse gebeten. Im Krisenfall müssen acht Prozent der Bilanzsumme zur Verlustdeckung verwendet werden. Sollten noch höhere Verluste anfallen, können weitere fünf Prozent über den Krisenfonds gedeckt werden, wenn der Staat bestimmte Gläubiger vom Bail-in ausnehmen will. Dafür gelten strikte Voraussetzungen, wenn die Belastung der Gläubiger etwa dem Bankensystem oder der Wirtschaft insgesamt schaden könnte. Übersteigt der Finanzbedarf die Schwelle von 13 Prozent, werden wieder Bankinvestoren zur Kasse gebeten. Nur im Extremfall, wenn alle anderen Quellen ausgeschöpft sind, könnte der Staat oder der Rettungsfonds ESM noch einspringen.

Ab wann die Haftungsregel gelten soll, ist noch offen. Geplant ist 2018, Deutschland drängt auf einen früheren Zeitpunkt. Klar ist, dass die Gläubigerbeteiligung schon bei direkten Bankenhilfen des ESM gelten soll, die ab Mitte kommenden Jahres möglich sein werden.

Kommentare