Österreich darf auf Ende von EU-Defizitverfahren hoffen

Der Maastricht-Vertrag feiert 20. Jubiläum: Er trat am 1. November 1993 in Kraft.
Die EU-Kommission verweist auf die positive Frühjahrsprognose, übt aber auch Kritik am Budgetpfad.

Österreich kann auf die Einstellung des EU-Defizitverfahrens bereits im Juni hoffen. Nach einer entsprechenden Ankündigung von Finanzminister Michael Spindelegger am Dienstag äußerte sich auch die EU-Kommission am Mittwoch positiv. Der zuständige Kommissionssprecher Simon O'Connor verwies jedoch auf das nächste Treffen der EU-Finanzminister am 2. Juni, wo das Thema besprochen werde, und auf die Frühjahrsprognose der EU-Kommission, die Österreich ein Budgetdefizit unter der vorgeschriebenen Grenze von drei Prozent des BIP bescheinigte. Das Defizitverfahren gegen Österreich läuft seit 2009.

Regierung will EU-Kritik besprechen

Gleichzeitig droht Österreich allerdings neues Ungemach wegen einer von der Eurogruppe kritisierten "signifikanten Abweichung" vom vorgesehenen Budgetpfad im heurigen Jahr. "Man muss in Österreich besprechen, wie man mit der Kritik umgeht", sagte ein Sprecher von Finanzminister Spindelegger. Grundsätzlich gebe es drei Möglichkeiten: Österreich könne ein mögliches weiteres Defizitverfahren akzeptieren, in Verhandlungen mit der EU-Kommission treten oder seine Budgetpläne nachschärfen. Dies müsse allerdings nun innerhalb der Regierungsspitze besprochen werden.

Sowohl Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) als auch Spindelegger hatten zuletzt darauf beharrt, das "strukturelle Nulldefizit" (darunter versteht die EU ein strukturelles Defizit unter 0,5 Prozent des BIP) erst 2016 und nicht schon 2015 zu erreichen. Faymann hat bereits am Dienstag nach dem Ministerrat entsprechende Gespräche mit der EU-Kommission und dem Rat angekündigt.

Bei Defizitverfahren wird auf das Erreichen der Maastricht-Kriterien gepocht, die vorsehen, dass die EU-Länder eine Staatsschuldenquote von 60 Prozent und ein Defizit von drei Prozent im Budget nicht überschreiten. Derzeit läuft gegen 17 von 28 EU-Staaten ein Verfahren, neben Österreich sind das Kroatien, Malta, Dänemark, Zypern, Belgien, Tschechien, die Niederlande, Portugal, Slowenien, die Slowakei, Polen, Frankreich, Irland, Griechenland, Spanien und Großbritannien.

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