Öko-Stempel der Steuerreform verteuert das Dienstauto

Wenn ein Dienstauto mehr CO2 ausstößt, fällt ein höherer Sachbezug an
Bei privat genutzten Firmen-Pkw richtet sich die Bemessung der Abgabe künftig nach dem CO2-Ausstoß.

Rund 150.000 Österreicher dürfen ihr Dienstauto auch privat nutzen. Dieser Umstand wird von der Finanz als Sachbezug gewertet und wird daher entsprechend besteuert – und zwar bisher mit 1,5 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive Steuer). Die Höhe ist mit 720 Euro gedeckelt. (Bei Vorführautos werden laut ÖAMTC die tatsächlichen Anschaffungskosten von der Finanz 20 Prozent höher angesetzt). Der bisherige Sachbezug wurde von der Steuerreformkommission als zu gering erachtet. Daher steigen in vielen Fällen die Belastungen ab Jänner 2016.

Künftig ist der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs das Maß aller Dinge. Wer einen Pkw fährt, der im Jahr 2016 oder davor angeschafft wurde, muss auch weiterhin über die gesamte Nutzungsdauer nur 1,5 Prozent Sachbezug zahlen, sofern der CO2-Ausstoß bei maximal 130g/km liegt. Liegt er darüber, so steigt der Sachbezug auf 2,0 Prozent bzw. maximal 960 Euro im Monat.

Die Grenze von 130 g/km bleibt aber nicht fix. Mit Beginn 2017 sinkt sie auf 127g/km. Dies setzt sich schrittweise bis zum Jahr 2020 fort. Dann sind es nur noch 118g/km. Damit trägt das Finanzministerium der Entwicklung der Fahrzeuge Rechnung, die sukzessive weniger CO2 ausstoßen.

Die jeweils neuen Grenzwerte gelten aber immer nur für das Kalenderjahr der Anschaffung. Zum Beispiel: Wer 2016 einen Pkw mit 128g CO2-Ausstoß kauft, zahlt 1,5 Prozent Sachbezug sowohl im nächsten Jahr als auch in den Folgejahren, auch wenn die Grenze dann schon niedriger liegt.

Daneben gibt es einige Spezialregeln:

Elektroautos

Eine generelle Ausnahme der Regel stellen Elektroautos dar. Sie emittieren keinerlei CO2, für sie fällt kein Sachbezug an. Dies gilt allerdings nur für reine E-Autos. Hybridfahrzeuge sind von der Regel nicht ausgenommen.

Gebrauchtautos

Auch für Gebrauchtwagen gelten künftig die CO2-Grenzwerte. Maßgeblich ist der Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Als Anschaffungskosten wird laut ÖAMTC der damalige Kaufpreis herangezogen. "Ist dieser nicht mehr eruierbar, so gilt der damalige Listenpreis", heißt es seitens des Clubs.

Halber Sachbezug

Arbeitnehmer, die mit dem Firmenauto monatlich nicht mehr als 500 Kilometer privat zurücklegen, dürfen den halben Sachbezugswert, also 0,75 Prozent bzw. 1 Prozent der Anschaffungskosten (max. 360 Euro bzw. künftig 480 Euro), ansetzen.

Mini-Kfz-Sachbezug

Arbeitnehmer, die das Firmenauto sehr selten privat nutzen, bietet sich darüber hinaus die Möglichkeit einer kilometergenauen Abrechnung (Mini-Kfz-Sachbezug). Hierbei sind die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit dem jeweiligen Kilometersatz zu multiplizieren. "Beträgt das Ergebnis weniger als die Hälfte des halben Sachbezugs, kann dieser kilometergenaue Sachbezug herangezogen werden", sagt Heinz Harb, Steuerberater bei LBG Österreich. "Voraussetzung ist eine lückenlose Fahrtenbuchführung."

Mitarbeiterbeitrag

Zahlt der Mitarbeiter einen Beitrag für die Nutzung des Firmenautos (ausgenommen Spritkosten), dann mindert dies den Sachbezug. Bei einem einmaligen Kostenbeitrag sind ab 2016 ausschließlich die um diesen Kostenbeitrag reduzierten Anschaffungskosten für die Ermittlung des Sachbezugs maßgeblich; das Wahlrecht, den Kostenbeitrag auf acht Jahre zu verteilen, entfällt, so der ÖAMTC.

Garagen

Wie bisher ist monatlich ein Sachbezug von 14,53 Euro zu entrichten, wenn der Dienstgeber in einem Gebiet mit Parkraumbewirtschaftung einen Parkplatz zur Verfügung stellt (das gilt für Privat- oder auch Firmenautos).

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