ÖIAG wird zur ÖBIB

ÖIAG wird zur ÖBIB
Umwandlung ist beschlossen. Oppositionskritik an Rückkehr zum Proporz.

Das war es mit der ÖIAG. Der Nationalrat hat Mittwochabend mit den Stimmen der Koalition die Umwandlung der "Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft" in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung namens ÖBIB beschlossen. Mit dem Beschluss holt sich der Gesetzgeber wieder mehr Handlungsspielraum zurück. Denn die ÖBIB hat im Gegensatz zur ÖIAG keinen sich selbst erneuernden Aufsichtsrat mehr. Geleitet wird sie von einem weisungsgebundenen Geschäftsführer. Über die Beschickung in die Aufsichtsräte der ÖBIB-Unternehmen wie Post, Telekom und OMV entscheidet ein sogenanntes Nominierungskomitee.

In diesem sind die zwei Staatssekretäre sowie Andritz-Chef Wolfgang Leitner und der langjährige Vorsitzende der Vienna Insurance Group (VIG), Günther Geyer, vertreten. Die Opposition vermutete ein Comeback der Proporz-Bestellung.

Das wies etwa der Chef der Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter, SP-Mandatar Wolfgang Katzian, zurück. Leitner und Geyer seien ja keine "Wurstel", die einfach Aufträge der Regierung vollziehen würden.

Der GPA-Chef zeigte sich erfreut, dass die Zeit vorbei sei, wo sich befreundete Manager in der ÖIAG alles ausmachen hätten können und Staatseigentum vernichtet worden sei. Weit weniger hart formulierte es Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP), der aber immerhin anmerkte, es habe kein Unternehmen wie die ÖIAG gegeben, wo der Eigentümer keine Einflussmöglichkeit auf sein Eigentum habe.

Nur Münze und Casinos

Ursprünglich war eine größere Reform bei der ÖIAG angedacht worden, mit der unter anderem auch Verbund oder Asfinag unter das Dach der Holding gekommen wären. Dies wurde letztlich bleiben gelassen, einzig die derzeit von der Münze Österreich an der Casinos Austria gehaltenen Anteile gehen in das Eigentum der ÖBIB über. Die Opposition vermisste geschlossen eine nachvollziehbare Strategie, wo die Staatsholding künftig hingehen solle.

Immerhin theoretisch hat die ÖBIB so ihre Möglichkeiten. Laut Gesetzesbeschluss ist es für sie (im Auftrag der Bundesregierung) sowohl möglich, Anteile an Unternehmen, die für den Wirtschaftsstandort Österreich von besonderer Bedeutung sind, zu erwerben als auch Betriebe zu privatisieren.

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