Öffentliche Aufträge: Mehr Chancen für regionale Firmen

Gemeinden dürfen bei der Vergabe von Aufträgen in Zukunft regionale Klein- und Mittelbetriebe bevorzugen.
Künftig darf nicht allein der Preis ausschlaggebend für die Vergabe von Aufträgen sein.

Damit wird dem ruinösen Preiskampf, der auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen wurde, ein Riegel vorgeschoben. Und die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an regionale Klein- und Mittelbetrieb wird gestärkt." Josef Muchitsch, Chef der Gewerkschaft Bau Holz, ist hörbar zufrieden mit den neuen Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Die vom Ministerrat beschlossene Novelle des Bundesvergabegesetzes schreibt unter anderem das Bestbieterprinzip vor, das etwa bei Bauaufträgen ab einer Million Euro verpflichtend ist. Das bedeutet, dass nicht wie in der Vergangenheit praktisch automatisch der billigste Anbieter zum Zug kommt.

Mehr Qualität

Auch Muchitschs sozialpartnerschaftliches Pendant Werner Frömmel, Bundesinnungsmeister des Baugewerbes, ist zufrieden. Zwar werde der Preis nach wie vor die Hauptrolle spielen – "Ich glaube, dass der Preis auch in Zukunft zu 80 bis 85 Prozent den Ausschlag geben wird" – aber die Auftraggeber müssten künftig auch andere Kriterien bei der Ausschreibung vorgeben. Etwa, dass Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden oder verstärkt ältere Arbeitnehmer beschäftigen, bevorzugt werden können. Das würde regionale Klein- und Mittelbetriebe (KMU), die wegen der derzeit herrschenden Bauflaute unter einem massiven Preisdruck stehen, helfen, wieder mehr Aufträge zu erhalten.

Öffentliche Aufträge: Mehr Chancen für regionale Firmen
Der Preisdruck komme, weiß Muchitsch, oft von Unternehmen, die Lohndumping oder Sozialdumping betrieben. Solche Firmen können künftig von Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber wird verpflichtet, vor der Vergabe künftig eine Abfrage beim in der Gebietskrankenkasse installierten Kompetenzzentrum für Lohn- und Sozialdumping zu machen.

Eine zusätzliche Chance für KMU sieht Frömmel auch in der neuen Bestimmung, dass bei Großaufträgen Teilleistungen extra ausgeschrieben werden können. Unter diese Kleinlos-Regelung fallen etwa der Innenausbau oder die Malerarbeiten bei der Sanierung von Gebäuden. Derzeit werden solche Arbeiten meist an Subunternehmer vergeben.

Der Praxis, ohne Wissen des Auftraggebers große Auftragsteile Subunternehmer weiterzugeben, soll die Novelle ebenfalls einen Riegel vorschieben. Der Auftraggeber muss einer Weitergabe zustimmen, bereits im Angebot müssen maximal fünf potenzielle Subunternehmen genannt werden.

Kritik an Novelle

Das neue Vergaberecht stößt allerdings nicht überall auf Zustimmung. Die Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft vida etwa übt herbe Kritik daran, dass der Bereich Verkehr ausgenommen ist. Im Regional- und Nahverkehr mit Bussen sei, argumentiert der oberste Verkehrsgewerkschafter, ÖBB-Betriebsratschef Roman Hebenstreit, der Preis praktisch das einzige Zuschlagskriterium. Der Wettbewerb finde daher nur über die Personalkosten statt, dabei seien Anbieter mit älteren und teureren Mitarbeitern automatisch benachteiligt. Auch lasse die Qualität von Billigbietern oft zu wünschen übrig.

Die Vergabe von Verkehrsleistungen muss aber ohnehin bald neu geordnet werden: Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie braucht Österreich bis April 2016 eine weitere Novelle des Vergaberechts.

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