OeBS-Skandal: Eine verhängnisvolle Weisung

6.) Unternehmen horten Cash: Wegen der wirtschaftlichen Unsicherheit haben Unternehmen zuletzt wenig investiert und sitzen auf hohen Cashbeständen. Das Geld könnten sie demnächst für Übernahmen, Investitionen und höhere Dividenden nutzen – alles gut für Aktionäre.
Trotz massiver Bedenken und Warnung ließ der Chef der OeBS im Juni 2011 noch 569.450 Euro an die Briefkastenfirma Venkoy auszahlen.

Für die beiden Chefs der Nationalbank-Tochter OeBS, die mittlerweile beide aus der U-Haft entlassenen Manager Michael Wolf und Johannes Miller, wird es immer enger. Die Umstände um die letzte Provisionszahlung an die panamesische Briefkastenfirma Venkoy sind mehr als fragwürdig. Dabei handelt es sich um 112.320 Euro für den Vertrag mit Syrien (vom 18. 6. 2010) und 457.130 Euro für Aserbaidschan (Vertrag vom 28. 6. 2010).

Der Reihe nach: Im März 2011 begann in der OeBS eine Betriebsprüfung der Finanz für die Jahre 2007 bis 2009. Am 14. April 2011 äußerten die Großbetriebsprüfer den Verdacht, dass es sich bei der Venkoy um eine Briefkastenfirma handle. Weshalb anzuzweifeln sei, ob die Provisionen steuerlich abzugsfähig seien. Der Banknotendruckerei drohte damit eine kräftige Steuernachzahlung für die bisher schon überwiesenen und künftigen Provisionen. Dieses Schreiben war beiden OeBS-Geschäftsführern bekannt. Woraus der von der Nationalbank später beauftragte Sonderprüfer der Moore Stephens City Treuhand klarerweise folgert, dass beide Manager bereits zu diesem Zeitpunkt um das steuerliche und rechtliche Risiko wussten.

Wenige Tage später flatterten zwei Rechnungen der Venkoy über die oben erwähnten Provisionsforderungen ins Haus. Miller stoppte die Auszahlung vorläufig. Am 31. Mai saßen Betriebsprüfer, Wolf und Miller sowie der OeBS-Steuerberater, Mag. G. von Deloitte, zur Besprechung zusammen. Einziges Thema waren die Venkoy-Provisionen.
Am 1. Juni ersuchte die Buchhalterin, Annemarie P., Miller und Wolf per eMail um eine neuerliche Freigabe der Venkoy-Rechnungen. Dann passierte Erstaunliches. Miller mailt an Kollegen Wolf, er halte eine Zahlung an Venkoy für derzeit "unmöglich", solange die Steuerprüfung nicht Klarheit gebracht habe, ob die Ausgaben als Aufwand absetzbar seien - was für jeden nachvollziehbar sei - siehe Faksimile.

Antwort von Wolf an Miller: Das sei leider nicht nachvollziehbar, "daher müssen wir die Rechnungen (so wie bisher) bezahlen" - siehe Faksimile. Und die Buchhalterin erhielt umgehend eine klare Weisung. Mail von Wolf an Frau P. mit Cc an Miller: "Damit keine Missverständnisse aufkommen: das war von mir keine Bitte sondern eine Anweisung, die ich hiemit auch schriftlich erteile". Am 9. Juni wurde überwiesen.

OeBS-Skandal: Eine verhängnisvolle Weisung

Miller hatte sich offenbar dem Druck des älteren Kollegen gebeugt. Wolf-Anwalt Manfred Ainedter bestätigt die Weisung seines Mandanten, betont aber, Miller habe letztlich zugestimmt: "Alle Entscheidungen wurden gemeinschaftlich von beiden Geschäftsführern getroffen." Triebfeder könnte Angst vor der Rache der aserbaidschanischen Geschäftspartner gewesen sein, mutmaßt Ainedter.

Die Aufsichtsräte wussten von all dem nichts. In der 51. Sitzung am 8. Juni informierte Wolf laut Protokoll, "dass das Thema Provisionen vom Steuerberater bearbeitet wurde und für in Ordnung befunden wurde". Eine Falschinformation des Aufsichtsrates, befindet der Sonderprüfer. Die Provisionen waren im Aufsichtsrat zwar bekannt, "allfällige Organisationsmängel bei den Vertragspartnern" wurden jedoch nicht diskutiert. Bereits in der 37. Sitzung hatte Aufsichtsrat Peter Zöllner, Direktor der Nationalbank, hinterfragt, ob aus der Provisionsabwicklung "Reputationsrisiken" entstehen, in Anspielung auf den Schmiergeld-Skandal bei Siemens, "was von Miller explizit verneint wurde".

OeBS-Skandal: Eine verhängnisvolle Weisung

Schluss der Sonderprüfung: "Es wurde vorsätzlich eine mögliche weitere Schädigung des Unternehmens in Form zusätzlicher Steuernachzahlungen von rund 142.000 Euro und zusätzlich möglicher Finanzstrafen bis zu 282.000 Euro in Kauf genommen, obwohl andere Kontrollinstanzen ausdrücklich auf das Risiko hingewiesen haben." Insgesamt drohe eine Steuernachzahlung bis zu 4,25 Millionen Euro.

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