ÖBB-Regelung für Vorrückungen widerspricht EU-Recht

ÖBB-Regelung für Vorrückungen widerspricht EU-Recht
Europäischer Gerichtshof sieht Diskriminierung aufgrund des Alters - Neuregelung erforderlich.

Der Europäische Gerichtshof hat eine Vorrückungsregelung im Besoldungssystem für ÖBB-Beamte als unvereinbar mit EU-Recht erklärt. In dem Rechtsstreit hatte ein Beschäftigter der ÖBB angesichts der Neuberechnung seines Vorrückungsstichtags die Zahlung einer Gehaltsdifferenz für die Vergangenheit verlangt.

Der Oberste Gerichtshof wollte vom EuGH wissen, wie die Anti-Diskriminierungsrichtlinie der EU auszulegen sei. Diese verbietet auch eine Diskriminierung aufgrund des Alters.

Nachjustierung

Nach der alten Regelung wurden bei der Ermittlung des für die Vorrückung maßgeblichen Stichtags neben dem Tag der Anstellung auch Vordienstzeiten berücksichtigt, allerdings nur, soweit sie nach dem 18. Lebensjahr lagen. 2010 wurde die Regelung dahin geändert, dass nunmehr auch vor dem 18. Lebensjahr liegende Zeiten berücksichtigt werden. Da die zusätzliche Anrechnung aber kostenneutral sein sollte, wurde gleichzeitig der erforderliche Vorrückungszeitraum in jeder der drei ersten Gehaltsstufen um jeweils ein Jahr verlängert.

Die EU-Richter erklärten nunmehr in dem Fall, damit würde eine Ungleichbehandlung wegen des Alters endgültig festgeschrieben. Die Regelung stehe damit EU-Recht entgegen.

Dieses Urteil ist die logische Konsequenz aus jenem, das der EuGH am 11. November des Vorjahres für alle Beamten gefällt hat (mehr dazu hier). Als Folge daraus hat das Parlament bereits ein neues Gehaltssystem für die Beamten beschlossen. Da die ÖBB-Beamten rechtlich gesehen allerdings keine Bundesbeamten sind, muss für sie nun eine eigene Regelung gefunden werden.

Die Bahngewerkschaft will das Urteil nun rasch umsetzen. Aktuell gebe es diesbezüglich keine Verhandlungen mit der Bundesregierung, stellten die zuständige Gewerkschaft vida und der ÖBB-Konzernbetriebsrat klar. "Wir sehen auch keinen Grund für Verhandlungen. Wichtig ist jetzt, dass das Urteil des EuGH in Österreich vollzogen wird", sagte Roman Hebenstreit, Vorsitzender des ÖBB-Konzernbetriebsrats.

Seitens der Konzernführung herrscht Zurückhaltung: "Wir analysieren das Urteil derzeit und können erst danach inhaltlich dazu Stellung nehmen."

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