Nur wer Zählerstände selbst abliest, bekommt korrekte Rechnung
Etwa 50.000 Haushalte haben sich bisher entschlossen, bei der Aktion vom Verein für Konsumenteninformation mitzumachen und den Strom- oder Gaslieferanten zu wechseln.
E-Control-Vorstand Martin Graf empfiehlt allen, die den Anbieter wechseln, "den Zählerstand selbst abzulesen und dem Netzbetreiber bekanntzugeben". Nur so könne sichergestellt werden, dass die Energierechnung auch korrekt ist.
Der Verzicht auf das Ablesen des Strom- oder Gaszählers führt dazu, dass der Verbrauch nach den bisherigen Verbrauchsmengen geschätzt wird. Es kann passieren, dass der Konsument bei einem Anbieterwechsel zu viel zahlt. Die Schätzungen müssen nur alle drei Jahre durch Zählerablesungen korrigiert werden.
Zwei Tarife
Was vor dem Stichtag für den Anbieterwechsel verbraucht wurde, muss beim alten Lieferanten mit höherem Tarif bezahlt werden. Was nach dem Stichtag verbraucht wurde, wird beim neuen Lieferanten mit niedrigerem Tarif abgerechnet. Es ist daher wichtig, dass die Verbrauchsmengen auf die Lieferanten richtig aufgeteilt werden.
Mit der Umstellung auf Smart Meter (intelligente Energiezähler) werde dieses Problem gelöst, wirbt Graf für die neue Technologie. Denn Smart Meter messen mehrmals in der Stunde den realen Energieverbrauch.
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