Novelle der Allergenverordnung soll Gastronomen das Leben erleichtern

Speisekarten sind infolge der Allergenverordnung zum Buchstabensalat geworden.
Weniger Schulungen und einfachere Speisekarten sollen beschlossen werden

Seit Dezember 2014 gilt in Österreich eine EU-Richtlinie, die eine strengere Lebensmittelkennzeichnung für 14 Allergene vorsieht. Das Problem dabei: Das heimische Parlament ist bei der Umsetzung über das Ziel hinausgeschossen und hat weitaus strengere Regeln beschlossen, als eigentlich die EU vorgesehen hatte. Nach vielen Beschwerden von betroffenen Gastronomen wird die Allergenverordnung nun überarbeitet.

"Der Entwurf ist in die Begutachtung gegangen", teilte das Gesundheitsministerium am Montag mit. "Wir möchten mit den Änderungen Bürokratie für die Gastronomen reduzieren und sie bei ihrer Arbeit unterstützen. Allergiker werden durch die Änderungen weiterhin gut informiert", sagt Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner. Die Erleichterungen könnten noch vor der Nationalratswahl in Kraft treten.

Allergikerkarte

Konkret sollen keine zusätzlichen Schulungen für bereits ausgebildetes Personal (Berufs- oder Tourismusschule, etc.) sowie für alle anderen Personen keine Wiederholung der Schulung erforderlich sein (bisher alle drei Jahre). Zudem kann die Information künftig auch über eine Allergikerkarte erfolgen. Es müssen dann also nicht mehr alle Speisekarten im Lokal mit den Buchstabencodes versehen werden, es reicht, wenn dem Gast auf Anfrage eine Allergikerkarte ausgehändigt wird. Tages-, Mittags- oder Frisch-Gerichte müssen nicht mehr gekennzeichnet werden; es reicht, mündlich darüber zu informieren.

Die geplanten Änderungen wurden vom Ministerium gemeinsam mit der Arbeiter- und Wirtschaftskammer erarbeitet. Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der WKÖ, zeigt sich zufrieden, "dass die hartnäckigen Interventionen der Branchenvertreter nun Gehör gefunden haben".

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