NIKI: Was Sie über die Millionen-Pleite wissen sollten

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KSV1870-Experte Otto Zotter erklärt, warum es in Sachen NIKI-Pleite zu zwei parallelen Insolvenzverfahren in zwei Ländern kommen könnte und warum eine solche Situation eigentlich vermieden werden sollte.

Die Insolvenz der österreichischen Billig-Airline und Air-Berlin-Tochter NIKI Luftfahrt GmbH kann an rechtlicher Brisanz kaum übertroffen werden. Wie berichtet, hat die NIKI-Geschäftsführung das Insolvenzverfahren nicht in Wien, sondern in Berlin beantragt, weil NIKI angeblich ihren geschäftlichen Mittelpunkt in Berlin hat. Doch eine Beschwerde des Prozessfinanzierers und Fluggastrechte-Experten Fairplane hat dieses sogenannte vorläufige Insolvenzverfahren in Deutschland in heftige Turbulenzen gebracht.

Mit dem Resultat, dass das Landgericht Berlin als zweite Gerichtsinstanz festgestellt hat, dass NIKI ihren geschäftlichen Mittelpunkt in Österreich hat und das Insolvenzverfahren auch in Österreich geführt werden müsse. Doch die NIKI-Geschäftsführung gibt sich eigenartigerweise noch nicht geschlagen. Sie hat eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingebracht, weil sie von ihrer Rechtsansicht, dass Deutschland zuständig sei, nicht abweicht.

Zugleich wird die österreichische Air-Berlin-Tochter Niki voraussichtlich bis Ende der Woche einen Antrag auf Eröffnung eines Sekundär-Insolvenzverfahrens in Österreich stellen. Oder anders gesagt: Es könnte zwei Insolvenzverfahren über die NIKI Luftfahrt GmbH geben, ein Primärverfahren in Deutschland und ein Zweitverfahren in Österreich; was auch zu doppelten Abwicklungskosten führen kann bzw. wird.

Wer soll sich da noch auskennen?

Ein Top-Experte in Sachen Insolvenzrecht ist Otto Zotter, Chef aller Bundesländer-Niederlassungen des österreichischen Gläubigerschutzverbandes KSV1870.

NIKI: Was Sie über die Millionen-Pleite wissen sollten
Otto Zotter, KSV1870,

„Diese aktuelle Situation hätte eigentlich vermieden werden sollen“, sagt Zotter zum KURIER. „Wir haben es leider innerhalb der EU noch nicht geschafft, ein einheitliches Insolvenzverfahren zu bekommen; die Ziele, die ein Insolvenzverfahren verfolgt sind in jedem Land andere.“ Das österreichische Insolvenzrecht verfolgt in erster Linie die Interessen der Gläubiger, das heißt, eine möglichst hohe finanzielle Befriedigung der Gläubiger steht im Mittelpunkt.

„In Deutschland geht es in erster Linie um den Erhalt des Unternehmens ähnlich wie bei einem Chapter-11-Verfahren in den USA“, sagt Zotter. Es gibt aber auch in Sachen Insolvenzen EU-Recht, das dabei eingehalten werden muss.

Wo Vermögen ist, dort auch ein Verfahren möglich

„In jedem EU-Land, in dem ein Schuldner bzw. ein schuldnerisches Unternehmen Vermögen hat, kann auch ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Unabhängig davon, wo der protokollierte Firmensitz ist oder wo die zentrale Geschäftsführung oder der Vorstand sitzt“, sagt der KSV1870-Experte zum KURIER. „Das zuständige Gericht muss aber auch prüfen, ob es schon in einem anderen EU-Land ein Verfahren gibt, im Fall NIKI ist es ein Hauptverfahren in Deutschland. Dann kann das österreichische Gericht nur ein sogenanntes Sekundärverfahren eröffnen.“ Und jetzt wird es kompliziert. „Man hat dann parallel zwei Insolvenzverfahren führen und die beiden Insolvenzverwalter müssen sich abstimmen“, sagt Zotter. „Die stecken dann ihren Verantwortungsbereich ab, wer macht jetzt was.“ Es fallen aber für diese Abwicklung auch die doppelten Kosten an.

„Die Gläubiger können ihre Forderungen sowohl im österreichischen Verfahren als auch im deutschen Verfahren anmelden, um jeweils eine Quote zu lukrieren, falls es eine gibt“, sagt Zotter weiter. „Ein solche Situation bläht den Abwicklungsapparat aber auf, es kommt zu höheren Kosten und sollte tunlichst vermieden werden.“ Nachsatz: „Zugleich könnte es zu Streitereien über die Verteilung des Fells des Bären kommen.“

Zotter spielt damit auf den Verkauf der NIKI-Vermögenswerte durch den deutschen Insolvenzverwalter an den britischen Luftfahrtkonzern IAG bzw. dessen Billig-Tochter Vueling an. Die Frage ist, wie wird der Verkaufserlös aufgeteilt? Aber bis dahin ist es noch weit: Der Deal hängt derzeit in der Luft.

Indes besteht aber noch Hoffnung, dass das erste Insolvenzverfahren in Deutschland für nichtig erklärt wird, und das Hauptinsolvenzverfahren am Ende vom örtlich zuständigen Konkursgericht Korneuburg übernommen, eröffnet und abgewickelt wird.

Vueling weiter an Kauf interessiert

Der britische Luftfahrtkonzern IAG hält indes trotz des juristischen Tauziehens um die Niki-Insolvenz am Kauf der Air-Berlin-Tochter fest. Die Konzerntochter Vueling sei weiter an der Fluggesellschaft interessiert und arbeite mit allen Beteiligten daran, den Kauf voranzutreiben, teilte IAG am Montag mit.

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