Niki-Pleite: Zweites Hauptverfahren in Korneuburg eröffnet

Niki-Pleite: Zweites Hauptverfahren in Korneuburg eröffnet
Das Konkursverfahren wird nun doch in Österreich abgewickelt.

Im Insolvenzfall der österreichischen Billig-Airline NIKI kommt es nun zu einem Paukenschlag. Am frühen Freitagnachmittag wurde über das Vermögen der NIKI Luftfahrt GmbH mit Sitz am Wien-Flughafen vom Landesgericht Korneuburg aufgrund eines Eigenantrages ein Konkursverfahren eröffnet - als Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung. Das bestätigt Gerhard Weinhofer von Creditreform dem KURIER.

Zugleich wurde ein aus sieben Mitgliedern bestehender Gläubigerausschuss bestellt, dem auch die Gläubigerschutzverbände AKV und KSV1870 angehören.

Da in Deutschland bereits ein vorläufiges Hauptinsolvenzverfahren läuft, gibt es jetzt somit de facto zwei Hauptinsolvenzverfahren, die es aber nach EU-Recht nicht geben kann. Doch dürfte hier eine Schwäche im deutschen Insolvenzrecht ausgenützt worden sein. Das österreichische Verfahren wurde bereits eröffnet und es dürfte somit das "vorläufige" deutsche und somit nicht eröffnete Verfahren rechtlich ausstechen. Detail am Rande: Der deutsche Insolvenzverwalter Lucas Flöther hatte lediglich ein Sekundärverfahren in Österreich beantragt.

Die Insolvenzursachen liegen in der Zahlungsunfähigkeit infolge der Insolvenz der Mutterfirma Air Berlin. Es sind rund 800 Dienstnehmer und über 200 Gläubiger betroffen. Die Passiva belaufen sich auf rund EUR 153 Millionen Euro, davon 48 Millionen Euro gegenüber verbundenen Unternehmen. Die bilanzielle Überschuldung soll 29,29 Millionen Euro betragen.

Die Angebotsfrist zum Kauf läuft bis 19.1.2018. Zur Angebotslegung sind ausschließlich die von der Insolvenzverwaltung eingeladenen Rechtsträger legitimiert. Dabei handelt es sich um die letzten Bieter des früheren vorläufigen Insolvenzverfahrens.

„Das juristische Tauziehen hat ein Ende. Jetzt muss rasch an einer bestmöglichen Verwertung von NIKI gearbeitet werden. Auf den bisherigen Verhandlungsergebnissen kann man dabei gut aufbauen", sagt Weinhofer. "Es sollen so viele Arbeitsplätze wie möglich in Österreich erhalten bleiben.“

Zur Insolvenzverwalterin wurde die renommierte Wiener Sanierungsanwältin Ulla Reisch bestellt. Gläubiger können ihre Forderungen über Creditreform bis zum 14. Februar 2018 anmelden. Die 1. Gläubigerversammlung findet am 31. Jänner 2018 statt.

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