Neues Vergaberecht hebelt das Bestbieter-Prinzip aus

Christian Aulinger, Präsident der Architekten-Kammer
Heftige Kritik, Architektenkammer befürchtet Verschlechterung für Kleinbetriebe

Dubiose Subunternehmen, die sich in die Insolvenz flüchten, Lohn- und Sozialdumping – diese Missstände wollte die Regierung mit der Stärkung des Bestbieterprinzips bei öffentlichen Aufträgen vor gut einem Jahr endlich abdrehen. Nicht allein der niedrigste Preis, auch Qualitätskriterien und Nachhaltigkeitsaspekte sollten ausschlaggebend für die Vergabe von Aufträgen sein und die heimische Wirtschaft stärken.

Die praktische Umsetzung dürfte allerdings nicht so recht funktionieren. Das Wirtschaftsforschungsinstitut kritisierte unisono mit Industrie und Gewerkschaft, die öffentliche Hand setze bei Bestbieterverfahren allzu oft auf den Preis – und weniger auf Qualitätskriterien.

Derzeit wird das Bundesvergaberecht neuerlich novelliert, weil Österreich eine EU-Richtlinie umsetzen muss. Eines der Ziele von Brüssel ist die Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Kammer der ZiviltechnikerInnen (Architekten und Ingenieurkonsulenten) hat das mehr als 260 Seiten dicke Konvolut auf die KMU-Freundlichkeit hin analysiert. Das Ergebnis: "Nicht nur keine Verbesserung für KMU, es ist sogar eine Verschlechterung zu befürchten", resümiert Kammer-Chef Christian Aulinger.

Das sei nicht nur für die rund 6500 Mitglieder zu befürchten, sondern für alle Kleinen, die sich um öffentliche Aufträge bemühen. Immerhin beläuft sich das gesamte Ausschreibungsvolumen von Bund, Ländern und Gemeinden auf rund 11 Prozent der Wirtschaftsleistung Österreichs.

Springender Punkt ist Frage des nicht angemessenen Preises. Heißt, es wird zu teuer oder zu billig angeboten. Laut Entwurf kann ein Auftrag auch zu einem nicht angemessenen Preis vergeben werden, der Bieter muss sein Offert nur betriebswirtschaftlich erklären können. Aulinger: "Wenn jemand den Bestbieter aushebeln will, kann er das über diese Hintertüre tun." So könne der Bieter eines Billig-Offerts beispielsweise damit argumentieren, "dass er den Auftrag als Referenz benötigt oder freie Kapazitäten auslasten muss".

Das Bestbieter-Prinzip werde damit konterkariert, "und die Qualitätskriterien zurückgedrängt. Es ist zu befürchten, dass letztlich wieder nur über den Preis entschieden wird".

Weitere Hürde

Künftig sollen für die Berechnung des Ausschreibungsvolumens eines Projektes alle Dienstleistungen summiert werden. Damit kann der Auftrag schnell in den "Oberschwellenbereich" kommen. Dann müsste nicht nur europaweit ausgeschrieben werden, die Bieter müssen auch höhere Mindestumsätze nachweisen, um sich bewerben zu dürfen. "Jemand dürfte also einen Auftrag nicht mehr annehmen, weil er zu klein ist, auch wenn er solche Aufträge vorher hervorragend abgewickelt hat", warnt Aulinger. Die EU würde wesentlich mehr Spielraum ermöglichen.

Anzunehmen, dass in der Begutachtung noch viel gestritten wird. Die Novelle ist außerdem längst überfällig, die EU-Kommission eröffnete deswegen schon im Mai 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich.

Kommentare