Neue Regeln für Devisenkredite
Noch immer haben Österreichs Privathaushalte Fremdwährungskredite in einer Höhe von insgesamt 33,4 Milliarden Euro laufen. Zwar ist das aushaftende Volumen seit Verhängung des Vergabestopps durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) im Herbst 2008 um 13,9 Milliarden Euro gesunken. Doch das noch immer besorgniserregend hohe Niveau hat die Aufsicht erneut auf den Plan gerufen. Auch getrieben durch internationale Empfehlungen seitens des bei der EZB angesiedelten Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board) hat die FMA nun neue Empfehlungen und Mindeststandards für die Vergabe von Fremdwährungskrediten und Kredite mit Tilgungsträgern heraus gegeben.
Insbesondere die heiklen Ausnahmen vom Vergabestopp bei Fremdwährungskrediten wurden präzisiert. Zwei Ausnahmen gibt es: Verbraucher mit nennenswertem Einkommen oder entsprechenden Sicherheiten in Schweizer Franken (Wertpapiere, Liegenschaften, Firmenanteile) dürfen auch weiterhin einen Frankenkredit aufnehmen. Ebenso dürfen an „vermögende Privatkunden mit bester Bonität“ Fremdwährungskredite vergeben werden, wie es heißt.
Änderungen bestehender Kreditverträge, die nachträglich das Recht einräumen, vom Euro in eine Fremdwährung zu wechseln, gelten als Neuvergaben (sind also nur für die ausgenommenen Personengruppen zulässig). Außer der Kreditvertrag hat schon vorher Bestimmungen („Multi-Currency-Klausel“) enthalten, die zur Konvertierung berechtigen. Dann liegt bei einer Vertragsänderung keine Neuvergabe vor.
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