Mitarbeiter sollen einfacher zu Miteigentümern werden können

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP)
Die steuerliche Begünstigung für Auszahlung in Aktien soll von 3.000 auf 4.500 Euro angehoben werden, Finanzminister Schelling sich hätte jedoch 6.000 Euro gewünscht.

Mitarbeiter sollen in Zukunft leichter zu Miteigentümern in Aktiengesellschaften gemacht werden. ÖVP und SPÖ haben einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Mitarbeiterbeteiligungsstiftung eingebracht, der sich jedoch von dem von Finanzminister Hans Jörg Schelling vorgelegten Entwurf unterscheidet, geht aus der Parlamentskorrespondenz hervor.

Schelling hatte einen Gesetzesentwurf vorbereitet, wonach jährlich 6.000 Euro frei von Steuern und Sozialbeträgen in Form von Aktien ausbezahlt werden können. Derzeit liegt die steuerliche Begünstigung bei 3.000 Euro. Im nun vorliegenden Entwurf sollen Aktien in Höhe von 4.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen übertragen werden können. Angaben zu den finanziellen Wirkungen der Einführung enthält der Antrag nicht. Schelling bezifferte die Kosten in seinem Entwurf mit rund 10 Mio. Euro pro Jahr.

Verteilung über 10 Jahre

Beträge, die über 4.500 Euro hinausgehen, sollen auf 10 Jahre verteilt werden. Auch die Zuteilung der Aktien nach Beendigung des Dienstverhältnisses soll gemäß Antrag steuerneutral erfolgen können.

Die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung soll vor feindlichen Übernahmen schützen. Die Mitarbeiteraktien von der Stiftung sollen treuhändig verwaltet und verwahrt werden, heißt es laut Parlamentskorrespondenz. Die Stimmrechte werden einheitlich ausgeübt. Dividenden würden an die Belegschaft weitergeleitet und stellen bei ihnen Kapitalerträge dar.

Steuererleichterungen soll es auch für die Stiftung selbst geben. Werden der Stiftung durch das Unternehmen Aktien oder sonstige Wirtschaftsgüter zugewendet, so soll dafür keine Stiftungseingangssteuer anfallen. Zudem seien Zuwendungen von Aktien oder Geldbeträgen zur Abdeckung verschiedener Aufwendungen bei der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung von der Körperschaftsteuer befreit, heißt es. Vom Unternehmen an die Stiftung zugewendete Aktien sind laut Gesetzesinitiative beim Unternehmen als Betriebsausgabe abzugsfähig.

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