Millionenpleite einer Baufirma

Zweite Pleite führt zur Unternehmensschließung
Klage eines Ex-Kunden treibt Bauunternehmen in die Pleite, zumindest 510.000 Euro müssen für den Sanierungsplan aufgebracht werden.

Das kommt auch nicht alle Tage vor. Ein anhängiger Prozess mit einem ehemaligen Kunden hat die Kuben BaugmbH mit Sitz in Litschau, Niederösterreich, in die Bredouille gebracht. Ein nicht rechtskräftiges Teil-Urteil ist zum Nachteil des Bauunternehmens um Johann Kuben ausgegangen. In der Folge hat die Baufirma ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beantragt. Das bestätigt Gerhard Weinhofer vom Gläubigerschutzverband Creditreform dem KURIER. Das Insolvenzverfahren ist bereits eröffnet worden. Den Gläubigern bietet die Baufirma eine Quote in Höhe von 30 Prozent innerhalb von zwei Jahren an. Der Betrieb soll fortgeführt werden. Im Schnitt hat der Kuben 40 Mitarbeiter, derzeit sind es 35 Personen. Detail am Rande: Die Kuben Planung & Projektmanagement GmbH ist von der Insolvenz nicht betroffen.

Der Hintergrund

Das Unternehmen ist insbesondere im nördlichen Waldviertel und im Großraum Wien tätig. Der Zivil-Prozess dreht sich um den Abriss eines alten Gebäudes und um den Auftrag des Kunden im Jahr 2014 ein neues zu erreichten. Mit einem Teil-Urteil des Landesgerichts Krems wurde die Baufirma zur Zahlung von 316.000 Euro plus vier Prozent Zinsen verurteilt, hinsichtlich weiterer Forderungen wurde noch kein Urteil gefällt. Die Baufirma Kuben hat zwar gegen das Teilurteil Berufung eingelegt, aber musste zugleich für die potenziellen Forderungen Rückstellungen bilden. Das ergibt aber eine rechnerische Überschuldung.

Keine positive Prognose

„Eine positive Fortführungsprognose könnte nur abgegeben werden, wenn mit mehr als 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass das Rechtsmittel, sprich die Berufung, erfolgreich ist“, heißt es im Sanierungsantrag aus der Feder der renommierten Wiener Anwaltskanzlei Abel & Abel. Die Kuben BaugmbH ist zwar von ihrer Rechtsansicht überzeugt, dass die Forderung nicht zu Recht besteht, aber eine Prognose, welche die Wahrscheinlichkeit des Erfolges mehr als 50 Prozent übersteigt, „kann nach objektiven Kriterien nicht abgegeben werden“. „Für das Geschäftsjahr 2015/16 droht daher eine bilanzielle Überschuldung, die zu Handlungspflichten des Geschäftsführers führt“, heißt es weiter.

Warum der Kunde geklagt hat und wie hoch der Streitwert ist, wird im Antrag nicht ausgeführt. Nur so viel: Eine Einigung mit den klagenden Kunden konnte nicht erzielt werden. Der Kunde beansprucht nicht nur die gesamte Forderung, sondern will auch den Geschäftsführer der Kuben BaugmbH in die Haftung nehmen.

Schulden und Vermögen

Die Passiva werden mit 1,338 Millionen Euro beziffert, davon entfallen jedenfalls 440.000 Euro auf den Schadenersatzfall, 230.000 Euro sind bei der Hausbank offen und 220.000 Euro betreffen einen Investitionskredit; weitere 162.000 Euro schuldet der Betrieb den Sozialversicherungsträgern, 126.000 Euro seinen Mitarbeitern, 90.000 Euro dem Finanzamt und 70.000 Euro seinen Lieferanten.

Die Aktiva werden mit 590.000 Euro beziffert, davon sind aber die offenen Kundenforderungen (260.000 Euro) an die Hausbank zediert. Rund 125.000 Euro beträgt das Anlagevermögen und 160.000 Euro der Anlagen-Investitionskredit; weitere 25.000 Euro entfallen auf die Betriebsliegenschaft und 20.000 Euro auf das Lager.

Die Zukunft

Drei offene Baustellen werden erst im Frühjahr 2017 fertiggestellt. Die Dienstnehmer werden mit Ausnahme des Verwaltungs- und Techniker-Personals mit 22. Dezember 2016 bei der Sozialversicherung abgemeldet und ab Ostern wiedereingestellt. Die für den Sanierungsplan nötigen finanziellen Mittel will die Baufirma selbst aufbringen. Das Unternehmen rechnet mit einem Quotenerfordernis in Höhe von insgesamt 450.000 Euro und 60.000 Euro Verfahrenskosten.

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