Meischberger verliert vor OGH Prozess um Villa

Meischbergers Ex-Nobel-Villa in Wien Döbling soll um drei Millionen Euro verkauft werden
Der OGH hat Meischbergers Beschwerde zurückgewiesen, Gegner Schuster freut sich über Urteil.

Im Streit um seine frühere Nobel-Villa in Wien-Döbling hat der ehemalige FP-Politiker und Ex-Lobbyist Walter Meischberger nun auch in letzter Instanz vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) verloren. Die Höchstrichter haben mit ihrer Entscheidung (2 Ob 30/16g) die sogenannte außerordentliche Revision von Meischberger zurückgewiesen. Begründung: Es liege keine erhebliche Rechtsfrage vor. Die OGH-Entscheidung besteht lediglich vier Seiten.

„Die Sache ist somit erledigt, es ist alles ins Leere gegangen“, sagt Ex-Werber Heinrich Schuster, dem die Villa über eine Gesellschaft de facto gehört, im Gespräch mit dem KURIER. „Er hat bis jetzt in allen Instanzen verloren. Er muss jetzt aufhören, falsche Dinge zu behaupten.“

Ein Nebenschauplatz

Der OGH hat aber die Zusammenlegung der unzähligen Verfahren rund um die Villa und um ein angemessenes Benützungsentgelt an das Erstgericht zurückgewiesen. In diesem Fall muss nochmals über die Zulassung einer Revision entschieden werden. Es geht dabei aber laut OGH nur um insgesamt 34.500 Euro.

„An sich war das ganze Verfahren lächerlich“, sagt Schuster zum KURIER. "Die Gesellschaft „Erwerb der Waldaugasse 3 GmbH“ ist uneingeschränkte Eigentümerin der Villa." Besser gesagt: war Eigentümerin der Villa. Denn Schuster hat das noble Haus mittlerweile verkauft.

Käufer ist die Gesellschaft eines Nachbarn, eines Russen. Ursprünglich gab Meischberger an, dass seine Villa rund 3,8 Millionen Euro wert sei. Dieser Preis dürfte bei Weitem nicht erzielt worden sein.

In einer Sachverhaltsdarstellung vom 13. April 2016 behauptet Meischbergers Anwalt Jörg Zarbl, dass ein Vertreter des Käufers ihm mitgeteilt habe, dass ihm die Villa für 2,4 Millionen Euro angeboten wurde. „Von diesem Kaufpreis sollten vom Treuhandkonto 1,44 Millionen Euro zur Abdeckung des grundbücherlich gesicherten Darlehens an die Hypo Bank Vorarlberg fließen, 625.000 an die Minerva Privatstiftung von Heinrich Schuster und die restlichen 375.000 Euro an die „Erwerb der Waldaugasse 3 GmbH“. "

"Mein Mandant hat Herrn Schuster bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts des Betruges und der Veruntreuung angezeigt und der Akt wurde bereits der Kriminalpolizei zu Ermittlungen übergeben", sagt Meischbergers Anwalt Jörg Zarbl zum KURIER. " Herr Schuster hätte das Geld nicht an seine Privatstiftung auszahlen dürfen, weil eine sogenannte Rückstehungserklärung im Insolvenzverfahren über die Erwerb der Waldaugasse 3 GmbH abgegen hat." Heinrich Schuster weist diese Vorwürf zurück.

Gutes Geschäft?

„Ich habe schon bessere Geschäfte gemacht“, sagt Schuster. „Die GmbH kann entscheiden, wohin sie das Geld haben will und das habe ich gemacht. Der Verkauf war schon immer rechtskräftig. Meischberger Anwalt weiß, dass seine Vorgangsweise keine rechtliche Basis hat.“

So seien zwei „blöde Briefe“ an eine potenzielle Käuferin geschrieben worden und diese sei daraufhin abgesprungen“. Sie hätte drei Millionen Euro geboten, sagt Schuster. Meischbergers Anwalt Jörg Zarbl war am Mittwochvormittag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die Buwog-Causa

Laut Aktenlage war Meischberger "im Jahr 2010/2011 mit einer Einkommenssteuer-Nachforderung aus Buwog-Transaktionen in Höhe von 3,7 Millionen Euro belastet, und er hatte, um einem Strafverfahren zu entgehen, eine Selbstanzeige erstattet".

„Aufgrund dieses Umstands war es erforderlich, dass Meischberger den genannten Steuerbetrag bis zu einem feststehenden Zeitpunkt im März 2011 zur Gänze bezahlte“, heißt es im Urteil zweiter Instanz weiter. „Dem Kläger war es im Vorfeld gelungen, 700.000 Euro zu bezahlen und weitere 1,3 Millionen Euro aus der Rückabwicklung eines Immobilienfonds zur Abdeckung der Steuerschuld zu gewinnen, sodass noch ein Erfordernis von restlichen 1,7 Millionen Euro bestand.“

"In dieser Lage und angesichts des wachsenden Drucks wandte sich Meischberger an Bekannte um Hilfe, insbesondere auch an den befreundeten Heinrich Schuster", heißt es im Uretil zweiter Instanz weiter. Schuster war bereit, Meischberger mit einer Million Euro unter die Arme zu greifen. Er lehnte aber eine hypothekarische Besicherung ab, sondern forderte die Gründung einer Gesellschaft, die die Liegenschaft ankaufte. Schuster setzte dazu einen Grazer Anwalt als Treuhänder ein. Für den Fall, dass es Meischberger gelingen würde, die ihm zur Verfügung gestellten Gelder zurückzuzahlen, soll ihm die Möglichkeit einer Rückabwicklung des Liegenschaftskaufes in Aussicht gestellt worden sein.

„Ich kann mich noch genau erinnern, ich habe Meischberger mehr oder weniger gesagt, wenn er das Geld nicht bekommt, dann würde ich die Hütte verkaufen“, zitiert das Gericht Schusters Aussage aus den Verfahrensprotokollen. Schuster wollte Meischberger zwar helfen, aber zugleich wollte er laut Aktenlage „die Liegenschaft so erwerben, dass er sie notfalls auch wieder verkaufen kann, seine Ausgaben gedeckt sind bzw. vielleicht auch ein kleiner Gewinn herausschaut“.

„Die Berufung vermag keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser Aussagen zu erwecken", stellte der Richter der zweiten Instanz fest. Außerdem muss der Ex-Lobbyist für gewisse Zeiträume Benützungsentgelt für die Villa zwischen 1200 und 5000 Euro pro Monat nachzahlen. Zugleich hat das Gericht festgestellt, dass die vertraglich festgelegte Räumungsverpflichtung per 31. Juli 2012 rechtmäßig ist. Detail am Rande: Meischberger ist tatsächlich erst am 21. Juni 2015 aus der Nobel-Villa ausgezogen.

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