Meinl klagt Menschenrechte ein

Julius Lindbergh Meinl V. wehrt sich gegen die Untreue-Anklage. Er beeinsprucht die Anklage.
Julius Meinl fühlt sich von der Staatsanwaltschaft vorverurteilt: Die Kaution für seine Entlassung aus der U-Haft wird nicht zurückbezahlt.

Am 1. April 2009 glaubte die Staatsanwaltschaft den Haupttäter in der Affäre „Meinl European Land" (MEL), bei der Tausende Kleinanleger viel Geld verloren haben, gefunden zu haben: Julius Meinl V., dessen Familienholding die Meinl Bank besitzt, wurde wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen. Schon tags darauf hatte der Banker 100 Millionen Euro Kaution beisammen und kam wieder frei.

Seither sucht die Staatsanwaltschaft eifrig nach einem Anklagegrund – allein, sie hat ihn auch drei Jahre nach der U-Haft des Bankers nicht gefunden. Jetzt reicht es dem 53-Jährigen und seiner Bank. „Wir werden den Europäischen Gerichtshof anrufen. Denn die Nicht-Rückzahlung kommt einer jahrelangen Vorverurteilung gleich", kündigt Peter Weinzierl, Chef der Meinl Bank, im Gespräch mit dem KURIER an. Er hält die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft für empörend: „Zuerst wird Meinl festgenommen, dann erst wird nach einer Tat gesucht." Zudem halten die beiden Banker die Höhe der Kaution für völlig unangemessen.

 

Schaden

Dass viele Kleinanleger mit MEL-Aktien Geld verloren haben, will Weinzierl nicht bestreiten. „Natürlich gab es einen Schaden. Aber nicht jeder Schaden hat auch einen strafrechtlichen Grund", betont er. MEL-Aktien hätten wie andere Immobilien-Titel auch unter der Krise gelitten. Und von den Schadenersatz-Klagen zahlreicher Anleger gegen die Meinl Bank seien nur rund die Hälfte positiv für die Investoren ausgegangen, die Hälfte habe die Bank gewonnen.

Weinzierl lässt kein gutes Haar an den österreichischen Staatsanwälten. Sie agierten de facto wie Richter und sie hätten keine Frist, in der sie Entscheidungen treffen müssten. Daher könnten sie – wie im Fall Meinl – Vorverurteilungen jahrelang aufrecht erhalten.

Unter „kurios" reiht Weinzierl auch ein Schreiben ein, das Meinl vor wenigen Tagen von der Staatsanwaltschaft bekommen hat. Darin werden Julius Meinl und insgesamt sieben Mitarbeiter der Bank aufgefordert, am 23. Mai 2012 jene Unterlagen abzuholen, die bei den Hausdurchsuchungen im Februar 2009 mitgenommen wurden. „Die Staatsanwaltschaft kann die Akten den einzelnen Durchsuchungen nicht mehr zuordnen, daher müssen wir sie jetzt selbst sichten", ärgert sich Weinzierl.

 

Gutachter-Streit

Meinl klagt Menschenrechte ein

Erbittert bekämpft wird von der Meinl Bank auch der dritte Gutachter, Martin Geyer, den die Staatsanwaltschaft zur Klärung der Meinl-Affäre beigezogen hat. Geyer arbeite zu 100 Prozent für die Staatsanwaltschaft und sei nicht objektiv, lautet der Vorwurf von Weinzierl. Die Bank habe einen Ablehnungsantrag eingebracht.

Als Hauptproblem sieht der Meinl-Bank-Chef aber die Stellung, die Gutachter in Österreich haben. De facto sei mit dem Gutachten schon ein Richterspruch erfolgt, kritisiert Weinzierl. Das sei ein Systemfehler. Viele Gutachter ließen sich von der Staatsanwaltschaft „kaufen". Sie würden mit einem bestimmten Auftrag bestellt. Der Meinl-Banker ist überzeugt, dass die gesamte Art, wie Ermittlungsverfahren in Österreich abliefen, der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspreche.

Meinl Bank: Institut für reiche Kunden

Vermögen Die Meinl Bank, die der niederländischen Meinl Familienholding gehört, verwaltet Geld betuchter Kunden und bietet über die Investmentfondstochter eigene Veranlagungsprodukte an. Kleinanleger hat sie seit der Krise 2007 nicht mehr im Visier. Die Bilanzsumme der Bank beträgt rund 500 Millionen Euro, 2011 wurde ein kleiner Gewinn erwirtschaftet.

Anleger-Streit Nach dem Kurssturz der Meinl European Land-Aktie 2007 gingen viele Kleinanleger vor Gericht. Sie fühlten sich falsch beraten. Mit 5680 Anlegern hat sich die Bank seither verglichen und 27,7 Millionen Euro ausbezahlt. Weiteren 1400 Anlegern, die die Aktien über unabhängige Berater gekauft haben, bietet die Bank ebenfalls einen Vergleich an.

 

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