Meinl-Klage gegen Gutachter rechtskräftig abgewiesen

Julius Meinl
OGH weist außerordentliche Revision zurück. Meinl muss 30.000 Euro für Kosten des Verfahrens zahlen.

Die Schadenersatzklage der Meinl Bank bzw. des Banker Julius Meinl gegen den ehemaligen Gutachter im Strafverfahren gegen Meinl, Thomas Havranek, ist nun rechtskräftig abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt, die die Klage auf Zahlung von 10 Mio. Euro bereits abgewiesen hatten, teilte Havraneks Anwalt Andreas Rabl in einer Aussendung mit.

"Durch die Entscheidung des OGH steht endgültig fest, dass sich Havranek als Meinl-Gutachter völlig korrekt verhalten hat. Die Vorwürfe gegenüber Havranek in Richtung Befangenheit, fehlende fachliche Qualifikation und mangelhafte Gutachtertätigkeit wurden von den Gericht zur Gänze verworfen", so Anwalt Rabl von HFSR Rechtsanwälte.

30.000 Euro

Da die Klage abgewiesen wurde, muss die Gegenseite (Meinl) alle Kosten des Verfahrens tragen. Für Gerichtsgebühren und Anwaltskosten seien rund 30.000 Euro angefallen, erläuterte der Anwalt gegenüber der APA. Das Geld sei schon bezahlt worden.

Meinl-Klage gegen Gutachter rechtskräftig abgewiesen
Meinl Bank, Julius Meinl
Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Thomas Havranek wurde im Herbst 2008 als Gutachter im Strafverfahren gegen Julius Meinl und andere nominiert. Ende Februar 2009 wurde der Befangenheitsantrag der Meinl Bank gegen Havranek bekannt. Dem Gutachter wurden seine Äußerungen in einem Kommentar imWirtschaftsBlatt 2007 vorgeworfen. 2009 wurde Havranek als Gutachter abberufen.

Auf Schadenersatz geklagt

Ende März 2012 wurde Havranek von Julius Meinl und der Meinl Bank auf Schadensersatz geklagt. Nachdem er in zwei Instanzen mit der Klage abgeblitzt war, wurde nun auch die außerordentliche Revision vom Obersten Gerichtshof per Beschluss abgewiesen. Damit ist das Verfahren rechtskräftig beendet, ein weiteres Rechtsmittel sei nicht mehr möglich, so der Anwalt.

Im OGH-Beschluss heißt es, "Zusammenfassend ist damit zum Vorwurf der Kläger, der Beklagte hätte seine Befangenheit "von sich aus" wahrnehmen müssen, festzuhalten, dass sich der Beklagte nach den Feststellungen der Vorinstanzen subjektiv nicht für befangen erachtete, dass auch der zuständige Staatsanwalt keinen Anlass fand, die Unvoreingenommenheit des Beklagten aufgrund des Gastkommentars in Zweifel zu ziehen, und dass schließlich der Erstkläger selbst vor der Bestellung des Beklagten zum Sachverständigen keinen Grund fand, den Beklagten aufgrund dessen Gastkommentars als befangen abzulehnen; eine Ablehnung erfolgte erst Monate später. Aus der Annahme des Gutachtensauftrags der Staatsanwaltschaft Wien durch den Beklagten ist somit für die Kläger in einem Schadenersatzverfahren nichts zu gewinnen."

In der Causa Meinl wird gegen Julius Meinl und andere (frühere) Organe von Meinl European Land (MEL) und Meinl Bank wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue ermittelt.

Julius Meinl war am 1. April 2009 nach einer Vernehmung festgenommen worden, am 2. April wurde die U-Haft verhängt. Am 3. April wurde er gegen 100-Mio.-Euro-Kaution unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt.

Im März 2013 wurde die Kaution von 100 auf 10 Mio. Euro herabgesetzt, 90 Mio. wurden zurückerstattet.

Julius Meinl und die anderen Beschuldigten weisen alle Vorwürfe zurück.

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