Meinl-Bank-Razzia: Zu viele Akten kassiert

Die Meinl Bank klagt über den "27. rechtskräftigen Rechtsbruch" der Staatsanwaltschaft.

In ihrem fortwährenden Kampf gegen die Staatsanwaltschaft kann die Meinl Bank nun einen Teilsieg verbuchen. Zwar war die von der Bank heftig bekämpfte Razzia am Wiener Banksitz im November 2012 prinzipiell rechtmäßig, ein paar Unterlagen aber hätten die Ermittler nicht mitnehmen dürfen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Wien.

Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl, gegen den die Staatsanwaltschaft in der Causa MEL (Meinl European Land) seit Jahren ermittelt, hatte gegen die Durchsuchung mehrere Einsprüche erhoben. Die beschlagnahmten Unterlagen konnten daher längere Zeit nicht ausgewertet werden, bis Mitte 2013 das OLG die Razzia für rechtmäßig erklärte.

Aber nicht alle mitgenommenen Akten und Daten befinden sich rechtmäßig in Händen der Justiz, wie das OLG in einer weiteren Entscheidung befand. Es sei dabei um private Korrespondenzen sowie Unterlagen gegangen, die mit den ursprünglichen Vorwürfen nichts zu tun hätten, sagte ein Banksprecher. "Damit beläuft sich die Anzahl der rechtskräftig festgestellten staatsanwaltschaftlichen Rechtsbrüche gegen Meinl Bank und Organe auf mittlerweile 27", vermeldet die Bank.

Die Meinl Bank kämpft wegen der MEL-Affäre an zahlreichen Fronten. Neben den strafrechtlichen Ermittlungen gegen Julius Meinl, Bankchef Weinzierl und andere (ehemalige) Organe ist das Institut noch mit mehr als 1250 Anlegerverfahren konfrontiert. Darüber hinaus verlangt jetzt noch die Finanz eine Steuernachzahlung von 60 Millionen Euro. Die Rechtsstreitigkeiten kosteten die Meinl Bank bisher schon über 32 Millionen Euro - das ist mehr als sie für Vergleiche mit geschädigten MEL-Kleinanlegern ausgab.

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