Meinl Bank prüft Amtshaftung gegen FMA

Peter Weinzierl, seit kurzem Ex-Chef der Meinl Bank
Bank-Chef Peter Weinzierl geht in den Aufsichtsrat

Zwei Mal hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) versucht, Peter Weinzierl als Vorstand der Meinl Bank abzuberufen. Beide Male wurde die Behörde vom Bundesverwaltungsgericht zurück gepfiffen. Derzeit überlegt die Bank, eine Amtshaftungsklage gegen die Aufsicht zu prüfen.

Weinzierl ist überzeugt davon, dass die Aufhebung der FMA-Bescheide die Position der Bank bei der Schiedsgerichtsklage in Washington gegen die Republik Österreich stärkt. Die Meinl Bank, die sich seit acht Jahren von der Staatsanwaltschaft und der FMA verfolgt fühlt, hat vor dem Schiedsgericht 200 Millionen Euro Schadenersatz eingeklagt.

Durch die Verfahren und die Medienberichte verlor die Bank "etliche Millionen Euro" im Geschäft mit Privatkunden, erklärt Weinzierl. Wesentlicher sei allerdings, dass die Beziehungen zu professionellen Geschäftspartnern wie Korrespondenzbanken litten. Bis Fitch das Downgrading der Bank nach dem ersten Abberufungsbescheid wieder nach oben korrigiere, werde es vermutlich ein bis zwei Jahre dauern, schätzt Weinzierl.

Aufsichtsrat

Weinzierl trat in der Vorwoche trotzdem als Vorstand zurück: "Irgendwann reicht’s einem." Er wechselt jetzt in den Aufsichtsrat der Bank, der aufgestockt wird.

Von der Kaution über 100 Millionen Euro, die 2009 über Julius Meinl V. verhängt wurde, liegen nach wie vor zehn Millionen zum Eckzinssatz veranlagt auf einem Bawag-Konto der Republik. Einen Antrag auf Rückgabe stellt Meinl derzeit lieber nicht. Weil befürchtet wird, die Staatsanwaltschaft könnte die Ermittlungen dann noch weiter in die Länge ziehen. Die Staatsanwaltschaft hat aufgrund der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen der FMA Ermittlungen aufgenommen.

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