Meinl Bank: FMA fordert Weinzierls Rücktritt

Meinl Bank und Finanzmarktaufsicht liefern sich heftiges rechtliches Gefecht.
Finanzmarktaufsicht stuft Bank-Chef als "unzuverlässig" ein – der erhebt schwere Vorwürfe.

In diesem Leben werden Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl und die Finanzmarktaufsicht (FMA) keine Freunde mehr. Im Gegenteil: Die "Feindschaft" wird immer tiefer. Denn: Die FMA stuft Banker Weinzierl als "unzuverlässig" ein und fordert seinen Kopf. Das heißt: seine Abberufung als Vorstand der skandalumwitterten Privatbank. Mit der Begründung: Der Bank-Vorstand habe kein zuverlässiges Kontrollsystem in Sachen Geldwäsche-Prävention eingerichtet. "Die Treuhandgeschäfte, die von der FMA kritisiert werden, stammen aus dem Jahr 2003", kontert Weinzierl. "Es wurde kein einziger Geldwäscheverdacht bei diesen Geschäften festgestellt. Was die FMA sagt, ist falsch." Die Bank hat zwar Weinzierls Co-Vorstand Günter Weiß abgezogen und durch Stephen Coleman ersetzt. Doch im ersten Anlauf ist die Aufsicht rechtlich abgeblitzt.

410 Seiten Bescheid

Das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) hat den FMA-Bescheid am vergangenen Donnerstag aufgehoben und den Fall an die FMA zurückschickt - das heißt zurück zum Start. Bereits am nächsten Tag, dem 13. November, hat die FMA einen zweiten 410 Seiten starken Bescheid gegen die Meinl Bank erlassen. "Dass die FMA eine dermaßen effizient arbeitende Behörde ist, dass sie innerhalb von nicht einmal 24 Stunden einen 400 Seiten langen Bescheid zustellt, darüber waren wir schon sehr überrascht", räumt Weinzierl ein."Wir haben schon damit gerechnet, dass die FMA nicht aufgeben wird, aber nicht mit diesen massiven Anschüttungen."

Wirtschaftspürfer PwC kontert

Der Banker kritisiert auch den Wirtschaftsprüfer PwC scharf, der im Auftrag der FMA einzelne Geschäftsfälle der Meinl Bank geprüft und offenbar ein für die Bank nachteiliges Gutachten verfasst hat. Die Expertise beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft. "Wir haben der FMA mitgeteilt, dass ein falsches Gutachten vorliegen könnte", so Weinzierl. Auf Basis dieses Schreibens der Meinl Bank hat die FMA den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

PwC weist die Vorwürfe vehement zurück. Das Bankwesengesetz erlaubt es der FMA, falls sie selbst nicht die entsprechenden personellen Ressourcen hat, externe Experten mit hoheitlichen Prüfungen zu beauftragen. "Wir sehen die Vorwürfe der Meinl Bank gelassen. Wir waren in diesem Fall als Experten im Auftrag der FMA tätig und haben uns Dinge angeschaut und waren in dieser Zeit auch Amtsträger", erklärt PwC-Partner Aslan Miller dem KURIER. "Der Umfang der Prüfung wurde von der FMA festgelegt. Unserem Bericht haben wir nichts hinzuzufügen." Nachsatz: "Wir können über diesen Auftrag nichts sagen und müssen für alle Fragen an die FMA verweisen."

Freiwilliger Rückzug?

Meinl Bank: FMA fordert Weinzierls Rücktritt
ABD0044_20141216 - WIEN - ÖSTERREICH: Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl während der Pressekonferenz zum Thema "Anklage wegen Dividende 2008 juristisch unhaltbar" am Dienstag, 16. Dezemberi 2014, in Wien. - FOTO: APA/HERBERT PFARRHOFER
Indes hat die Bank nun vier Wochen Zeit, den neuen FMA-Bescheid rechtlich zu bekämpfen. Die Meinl Bank und ihr Anwalt Manfred Ketzer kritisieren die kurze Beschwerdefrist von vier Wochen. Aber diese Frist ist keine Schikane der FMA, sondern eine gesetzlich übliche Frist. "Im gegenständlichen Fall kann die FMA eine angemessene Frist setzen, vier Wochen sind keinesfalls angemessen, sondern deutlich zu kurz", sagt Meinl Bank-Anwalt Ketzer. Im Zusammenhang mit dem ersten Bescheid der FMA betrug die Frist nämlich drei Monate. Eine Frist von vier Wochen wäre dann gerechtfertigt, so Ketzer, wenn die FMA eine andere gesetzliche Bestimmung angezogen hätte, dass "Gefahr in Verzug" sei. Doch das soll nicht der Fall gewesen sein.

"Wir werden aber so schnell wie möglich ein Rechtsmittel einlegen", sagt der Anwalt. Er beklagt aber auch, dass die FMA der Bank keine vollständige Aktenseinsicht ermöglicht. Am Ende des Verfahren droht der Bank im schlimmsten Fall der Entzug der Bankenkonzession. "Das ist die größte Keule", sagt Anwalt Ketzer. In der Regel werden aber Geldbußen (10.000 bis 15.000 Euro) verhängt.

Über die weitere Zukunft von Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl wird auch der Aufsichtsrat der Bank bestimmen. Auf die Frage des KURIER, ob er womöglich freiwillig den Vorstandssessel in der Meinl Bank räume, sagte Weinzierl: "Diese Option gibt es, weil mir das Wohlergehen und Fortbestehen der Bank ein primäres Anliegen ist."

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