Mehr Sicherheit bei Internet-Käufen

Mehr Sicherheit bei Internet-Käufen
Neue EU-Richtlinie: Einheitliche Rechte für die Konsumenten sollen den Internet-Handel vor allem beim Einkauf im Ausland ankurbeln.

Haushaltsgeräte eingekauft in England und Computer-Zubehör erstanden in Schweden: Solche Fälle möchte die EU durch eine Vereinheitlichung des Konsumentenschutzes erleichtern – der grenzüberschreitende Internethandel soll deutlich steigen.

"Im Vergleich zu dem erheblichen Wachstum, das in den letzten Jahren im inländischen Versandhandel verzeichnet werden konnte, gab es im grenzüberschreitenden Versandhandel nur ein geringes Wachstum", heißt es in der EU-Richtline vom Oktober 2011. Als Grund für die schleppenden Geschäfte nennt die EU "die unterschiedlichen Verbraucherschutzvorschriften der Mitgliedsstaaten." Dazu kommt natürlich auch die Angst vor Internetbetrug.

Daher wird mit der neuen EU-Richtlinie ein einheitlicher Standard für alle Einkäufe über 50 Euro im Versandhandel geschaffen, der spätestens ab Ende des nächsten Jahres in nationales Recht umgesetzt werden muss. Damit soll sichergestellt werden, dass "der Verbraucher, bevor er in den Besitz der Ware gelangt ist, vor dem Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung der Waren geschützt ist." Derzeit arbeitet das Justizministerium an der Umsetzung.

In der Praxis bedeutet das eine Ausweitung des Rücktrittsrechts. Derzeit haben Konsumenten ab Lieferung der Ware sieben Tage Zeit, vom Kauf zurückzutreten. Die Richtlinie verlängert diese Frist auf 14 Tage. Wird der Verbraucher über sein Rücktrittsrecht nicht informiert, so verlängert sich die Frist, in der der Kauf storniert werden kann sogar um weitere 12 Monate.

"Das sind Verbesserungen für den Käufer", weiß Renate Wagner, vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). Derzeit verlängert sich die Frist bei mangelnder Information des Konsumenten nämlich nur um drei Monate.

Die maximale Lieferfrist wird mit 30 Tagen festgelegt, wenn keine Lieferung in kürzerer Zeit vereinbart wurde. Sollte es der Lieferant nicht schaffen, die Ware fristgerecht zuzusenden, dann kann der Käufer eine Nachfrist vorgeben. Ausgenommen von der Nachfrist sind zeitgebundene Einkäufe wie etwa ein Hochzeitskleid.

Die Richtlinie sieht zudem eine umfassende Informationspflicht vor, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Das gilt auch für sämtliche Kosten, die dem Konsumenten entstehen, sowie genaue Angaben, wie der Lieferant kontaktiert werden kann. Künftig ist es dann nicht mehr möglich, dass der Konsument eine Rechnung bekommt, wenn er auf einer Internetseite unterwegs war, bei der nicht klar war, dass sie kostenpflichtig ist.

Als nächsten Schritt will die EU die Zahlungen im Internet und per Handy effizienter und sicherer zu machen. Im Jänner hat EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier dazu ein Strategiepapier vorgelegt, das derzeit noch diskutiert wird. Immerhin hat die EU-Kommission ein ambitioniertes Ziel verkündet: Bis 2015 soll der Umsatz des Online-Handels verdoppelt werden.

Informationen oft nur in der Landessprache

Etwa zwei Drittel der Konsumenten haben laut Europäischem Verbraucherzentrum (EVZ) Angst, beim Internet-Einkauf im Ausland übers Ohr gehauen zu werden. Daher ist in den meisten EU-Ländern das Volumen des Internet-Einkaufs im eigenen Land deutlich größer als der Einkauf im Ausland.
Es gibt nur wenige Ausnahmen wie Luxemburg oder Österreich. Der Grund, warum Österreich anders ist, hat mit dem Angebot und mit der Sprache zu tun. Es gibt in Deutschland deutlich mehr Internethändler und die gemeinsame Sprache erleichtert den Einkauf. Bei Reklamationen gibt es kein Verständigungsproblem.

Mangelhaft
Das ist nicht selbstverständlich. Das EVZ hat im Netz nachgesehen. Etwa 40 Prozent der Internethändler informieren nur in der jeweiligen Landessprache. Bei einem Drittel ist nicht klar, ob die Umsatzsteuer im Preis inbegriffen ist. 18 Prozent unterlassen den Hinweis auf das Rücktrittsrecht.
Die 305 Testkäufe des EVZ im Jahr 2011 ergaben keinen wesentlichen Unterschied zwischen Einkauf im Inland und Einkauf im Ausland. Beim grenzüberschreitenden Einkauf wurden fünf Prozent der Waren nicht geliefert. Beim Einkauf im eigenen Land waren es sechs Prozent. Das ist verglichen mit 2003 eine deutliche Verbesserung. Damals kam fast ein Drittel der Waren nicht an.

Geld zurück bei Reklamationen

Herr G. hat Pech gehabt. Er hat im Internet bestellt und mit Kreditkarte gezahlt. Die Ware kam allerdings nicht an. Nicht weil sie verloren gegangen ist, sondern weil sie niemals verschickt worden war. Herr G. war einem oder mehreren Internet-Betrügern aufgesessen. Dumm gelaufen könnte man sagen. Trotzdem ist Herrn G. kein Schaden entstanden.

Er hat Anzeige erstattet und binnen 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung von Card Complete Einspruch gegen das Abbuchen des Geldbetrages von seinem Konto eingelegt.

Der Einspruch brachte das gewünschte Ergebnis. Herr G. ist kein Schaden entstanden. "Bei einer berechtigten Reklamation, wenn zum Beispiel eine Ware nicht beim Käufer einlangt, wird der entsprechende Betrag dem Kreditkarteninhaber rückgebucht", so ein Sprecher von Card Complete.

Kreditkarten-Unternehmen bieten mittlerweile ihren Kunden bei Internet-Einkäufen einen zusätzlichen Sicherheitscode an. Es wird nicht mehr der volle Name und die Kartennummer übermittelt, sondern lediglich ein verschlüsselter Code.

Das funktioniert bei seriösen Anbietern, die dieses System übernehmen. Auf deren Internet-Seiten findet sich dann etwa der Sicherheits-Hinweis "Verified by Visa und Mastercard SecureCode".

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