Manager-Haftpflicht: Immer öfter wird verklagt

Former Telekom Austria Chief Executive Heinz Sundt arrives for his share manipulation trial at a court in Vienna February 11, 2013. Three former Telekom Austria top managers, including Sundt, along with another former employee and a banker are charged with arranging the mass buying of Telekom Austria shares in 2004, causing a surge in the price that triggered a payout of 9 million euro ($12 million) for managers. REUTERS/Heinz-Peter Bader (AUSTRIA - Tags: BUSINESS CRIME LAW TELECOMS)
Die Fälle, in denen die D&O-Versicherung für Schäden eintreten musste, steigt.

Manager leben finanziell zunehmend riskant. Die Fälle, in denen die sogenannte D&O-Versicherung für Schadenersatzansprüche gegen Führungskräfte oder für Verteidigungskosten eintreten muss, haben sich in den vergangenen fünf Jahren um rund 30 Prozent gesteigert. Tendenz weiter steigend, beobachtet Norbert Jagerhofer vom RVM Raiffeisen-Versicherungsmakler.

Die D&O (Directors and Officers) wird von Unternehmen für Vorstandsmitglieder, Aufsichtsräte und Geschäftsführer abgeschlossen. Führungskräfte haften für Fehler und Fahrlässigkeit im Gegensatz zum Fußvolk mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die D&O deckt die Ansprüche, die einerseits vom Unternehmen , andererseits von Außenstehenden (Gläubiger, Aktionäre) erhoben werden.

Als Ursachen für die Klagsfreudigkeit gegenüber Managern ortet Anwältin Daniela Karollus-Brunner die Krise samt steigendem Kostenbewusstsein sowie eine „höhere Anspruchsmentalität“. Angesichts der zahlreichen Korruptions-Skandale schauen Unternehmen ihren Managern genauer auf die Finger als in der Vergangenheit, weiß Markus English, Experte der internationalen Versicherungsgruppe ACE. Beim Verdacht auf Untreue würden Unternehmen gerne Strafanzeige machen, die Ermittlungen übernehme dann die Staatsanwaltschaft.

Anwaltskosten

Die Experten empfehlen einen Deckungsschutz von mindestens einer Million Euro. Die D&O streckt auch die Verteidigungskosten vor – zu retournieren, falls der Verdächtige verurteilt wird. Bei komplexen Wirtschaftsfällen können sich schon im Vorverfahren bis zu 500.000 Euro summieren. Bei alten Verträgen allerdings muss das Unternehmen die Deckung für seine Manager beantragen. Was etwa die Telekom in der Kursaffäre für ihren Ex-Chef Heinz Sundt nicht tat. Weshalb der rechtskräftig freigesprochene Sundt nun seine Anwaltskosten reklamieren will. Bei neueren Verträgen, beteuert English, könnten die Manager die Deckung selbst beim Versicherer einfordern.

Praktisch alle Großunternehmen haben ihre Führungskräfte versichert. Bedarf orten die Experten noch bei mittelständischen und kleineren Firmen.

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