Manager-Gagen: Aktionäre sollen abstimmen

Hauptversammlung entscheidet künftig über den Gehalt.
Neues EU-Aktionärsrecht soll noch im ersten Halbjahr 2017 in Kraft treten.

Die Aktionäre von den etwa 8000 börsenotierten Unternehmen in der EU sollen künftig das Recht bekommen, bei Hauptversammlungen über die Bezüge von Managern abzustimmen. Ferner muss das Verhältnis der Managergehälter zur durchschnittlichen Vergügung der Arbeitnehmer im Unternehmen offengelegt werden. Dies sind zwei von mehreren Vorschriften einer neuen EU-Richtlinie zum Aktionärsrecht, das am Dienstag vom EU-Parlament in Straßburg unter Dach und Fach gebracht wurde.

Nach den Lehren aus der Finanzkrise will die EU mit dieser Überarbeitung der von 2007 stammenden Richtlinie für Aktionäre sowohl Anteilseigner als auch das Management dazu bringen, die langfristigen Ziele eines Unternehmens besser zu berücksichtigen. Nach Angaben der EU-Kommission halten Aktionäre in der EU ihre Anteile im Schnitt acht Monate. Fondsmanager tauschen ihr gesamtes Portfolio alle 1,7 Jahre aus.

Den Konzernen soll es ermöglicht werden, die Identität ihrer Aktionäre leichter herauszufinden, damit diese ihr Recht auf Teilnahme und Abstimmung bei den Hauptversammlungen wahrnehmen können. Etwa ein Drittel des Aktienkapitals börsenotierter Konzerne in der EU wird von ausländischen Investoren gehalten. Auch das Handeln von institutionellen Investoren und Vermögensverwaltern -die oft wichtige Aktionäre von börsennotierten Unternehmen sind - soll transparenter werden.

Kritik

Kritik an der Neuregelung übte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) Reiner Hoffmann. Wer der Hauptversammlung eines börsennotierten Unternehmens die Entscheidung überlassen wolle, wieviel Manager künftig verdienen sollen, "der macht den Bock zum Gärtner". Bei der "vielfach beschworenen Aktionärsdemokratie" handle es sich um einen Mythos, weil die Hauptversammlungen von den institutionellen Anlegern dominiert würden. Sie hielten mehr als 85 Prozent der Anteile.

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