Lufthansa-Streik: 36 Österreich-Flüge betroffen

Lufthansa-Streik: 36 Österreich-Flüge betroffen
Montag und Dienstag stehen viele Maschinen still. Insgesamt können 150.000 Passagiere nicht abheben.

Passagiere der Lufthansa müssen sich am Montag und Dienstag wieder auf Verspätungen und Annullierungen einstellen. Die Pilotengewerkschaft Cockpit kündigte am Sonntag einen 36-stündigen Streik an. Es ist bereits der 9. Ausstand seit April.

Ab Montag, 12 Uhr, stehen die Zeichen auf Kurz- und Mittelstrecken der Lufthansa auf Streik, ab Dienstagmorgen um 3 Uhr auch jene auf Langstreckenverbindungen. Geplant ist ein Ausstand bis Dienstag um 23.59 Uhr.

1.350 Flüge werden gestrichen, knapp die Hälfte der insgesamt 2.800 Verbindungen fallen aus, wie Lufthansa am Montagmorgen mitteilte. Insgesamt seien etwa 150.000 Fluggäste betroffen.

Wer einen Flug bei Germanwings gebucht hat, kann aufatmen: Die Lufthansa-Tochter fliegt wie geplant.

Wien-Flüge betroffen

Von dem Streik sind heute Montag auch je drei Verbindungen mit Graz und Wien (jeweils Hin- und Rückflug) betroffen, morgen Dienstag fallen laut Lufthansa-Homepage vier Verbindungen mit Graz sowie acht mit Wien aus. In Summe sind dies 36 Flüge.

Eine Übersicht zu den gestrichenenen Flügen finden Sie hier.

Das Management bezeichnete den Ausstand als unverhältnismäßig und rief die Piloten zur Rückkehr an den Verhandlungstisch auf. Die bisherigen Pilotenstreiks kosteten dem Unternehmen bereits 160 Millionen Euro. Wie berichtet streiten Management und Gewerkschaft seit Monaten über Gehälter und Ruhestandsregelungen der Piloten.

Geplante Billig-Airline

Die Piloten stemmen sich auch gegen die Pläne zur Bildung einer neuen, auch außerhalb Europas operierenden Billig-Fluggesellschaft. Laut Informationen des Spiegel soll sich am Mittwoch der Aufsichtsrat treffen, um die Gründung einer neuen Holding namens Wings für das Billigangebot unter dem Konzerndach zu beschließen. Dort sollen künftig Germanwings, Eurowings sowie der geplante Langstreckenbilligflieger angesiedelt werden.

Am Montag und Dienstag bleiben wieder viele Lufthansa-Flieger auf dem Boden: Wegen des erneuten Piloten-Streiks drohen den Passagieren Verspätungen und Annullierungen. Ob auch Österreich-Flüge betroffen sind, ist vorerst nicht bekannt. "Wir empfehlen Reisenden, mit ihrer Fluglinie Kontakt aufzunehmen und sich über Status ihrer Flüge zu informieren", sagte ein Sprecher des Flughafens Wien zur APA.

Informationen

Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch der jeweilige Flughafen bietet auf seiner Internetseite ausführliche Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.

Bahnfahren, stornieren oder umbuchen

Einen streikbedingt gestrichenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist - und auch länger, da ein Rückstau entstehen kann. Innerhalb Deutschlands reisende Fluggäste können alternativ den Zug nehmen, müssen ihr Ticket dafür aber am Check-in-Automaten, am Lufthansa-Schalter oder im Internet gegen einen Reisegutschein für die Deutsche Bahn tauschen. Damit können Betroffene direkt in den Zug einsteigen. Bei internationalen Zugverbindungen müssen die Reisegutscheine vor Fahrtantritt noch in einem DB-Reisezentrum oder einer DB-Agentur gegen eine Fahrkarte eingetauscht werden.

Verspätung

Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern haben Fluggäste ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen - also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Bei einer Strecke von 1.500 bis 3.500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3.500 Kilometern nach vier Stunden.

Pünktlichkeit

Auch bei einer großen absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.

Entschädigung

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks aber wie miserables Wetter als außergewöhnlichen Umstand. Entschädigung gibt es daher nicht.

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