Lohndumping: Kritik an Strafe gegen Andritz-Chefs

Andritz-Chef Wolfgang Leitner
Fachverband Metalltechnische Industrie hält Vorgehen der Behörden für EU-rechtswidrig.

Der Fachverband Metalltechnische Industrie setzt sich gegen eine strenge Auslegung des neuen Lohn- und Sozialdumping-Gesetzes zur Wehr. Anlass ist die hohe Strafe gegen den Anlagenbauer Andritz, dessen Vorstand wie berichtet eine 22-Millionen-Euro-Strafe droht. Der Konzern vergab einen einen Montageauftrag an eine Gesellschaft aus Kroatien, die für den Auftrag rund 200 Arbeitskräfte auf Werkvertragsbasis beschäftigte.

Die vier Andritz-Vorstände erhielten eine Verwaltungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz und gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Für Andritz sei die Montage eine übliche Vergabe gewesen; gewertet worden sei die Beschäftigung hingegen als Überlassung der Arbeitskräfte. Andritz-Chef Wolfgang Leitner kritisierte gegenüber dem "Ö1"-Mittagsjournal die Mehrfachbestrafung für ein und dieselbe strittige Causa.

EU-rechtswidrig?

Die Strafandrohung resultiert aus Sicht des Verbandes aus einer falschen und unionsrechtswidrigen Auslegung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG). Der Fachverband hat daher schon heuer März - vor Verhängung der Strafe gegen Andritz - Beschwerde bei der EU-Kommission gegen unionsrechtswidrige Aspekte des LSD-BG eingebracht. "Der Fachverband sieht in dem Gesetz selbst, als auch in der Auslegung seitens der österreichischen Behörden eine unmittelbare massive Missachtung des Unionsrechts", heißt es am Dienstag in einer Aussendung." Durch das Gesetz werde die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU eingeschränkt und insbesondere die Beauftragung von externen Dienstleistern praktisch unmöglich gemacht.

Im aktuellen Vorgehen gegen Andritz würde die Behörde einen Werkvertrag in eine Arbeitskräfteüberlassung umdeuten. "Das durch das Kumulationsprinzip exzessiv überhöhte Strafausmaß von 22 Millionen Euro (bei einer Auftragshöhe von nur 7 Millionen) zeigt, dass hier jegliche Relation verloren gegangen ist", heißt es von der Unternehmensvertretung. Aus Sicht von Fachverbandsobmann Christian Knill fehlt es an Rechtssicherheit: "Wenn ein Strafausmaß derartige Dimensionen erreicht, werden sich die Unternehmen sukzessive vom österreichischen Markt zurückziehen. Das Gesetz in der aktuellen Form behindert vernünftiges unternehmerisches Handeln, schadet dem Standort und gefährdet Arbeitsplätze."

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