"Leitfaden" für Gastronomie im Kampf gegen Pfusch

"Leitfaden" für Gastronomie im Kampf gegen Pfusch
Auch für Hotellerie. Familienangehörige haben nur dann kein Dienstverhältnis, wenn sie gratis arbeiten.

Bei der steuerlichen Handhabe der Beschäftigung von Familienangehörigen in der Gastronomie und in Hotels haben in den vergangenen Jahren die Streitfälle mit den Steuerbehörden zugenommen. Mit einer gemeinsamen Broschüre von Sozialpartnern, Gebietskrankenkassen und Ministerien sollen nun die Missverständnisse ausgeräumt werden.

Änderungen auch für Pensionisten

Das "Merkblatt für familienhafte Mitarbeit in Betrieben" hält laut Wirtschaftskammer fest, dass Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten und Kinder über kein Dienstverhältnis verfügen, wenn sie für die Arbeit kein Geld bekommen. Großeltern, die bereits eine Pension bekommen und gratis und ohne "Betriebsnotwendigkeit" arbeiten, hätten ebenfalls kein Dienstverhältnis.

Die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft schränkt aber in einer Aussendung am Montag ein, dass der Leitfaden nur eine Richtschnur ist. Es gelte weiterhin, jeden Fall individuell zu betrachten.

Link zum Merkblatt in pdf-Format. Bei weiteren Fragen bietet die Wirtschaftskammer telefonische Auskünfte an. Mehr Infos dazu.

Info

Von Montag, bis Donnerstag dieser Woche findet die Wirtschaftskammerwahl statt.

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