Stabileres Sicherheitsnetz für Versicherte

Von vier Prozent Garantiezins kann man heute nur mehr träumen.
Lebensversicherer werden verpflichtet, für die Auszahlung von Altverträgen Geld rückzustellen.

Die lange Phase der Niedrigzinsen setzt Lebensversicherung zu: Denn in den 1990er Jahren wurden Lebensversicherungen mit Garantiezinsen von drei bis vier Prozent abgeschlossen. Was für die Versicherten gut ist, macht den Versicherungsunternehmen Sorgen. Die drei bis vier Prozent, die sie den Kunden gesichert zugesagt haben, können sie mit Veranlagungen am Kapitalmarkt kaum mehr verdienen.

Die Finanzmarktaufsicht hat daher die Notbremse gezogen und schreibt den Versicherern per Verordnung vor, für die Auszahlung dieser Altverträge Geld rückzustellen. Die „Zinszusatz-Rückstellungs-Verordnung“ wird den heimischen Lebensversicherungen heuer 75 bis 80 Millionen Euro an Ertrag kosten, schätzt die Aufsicht. So viel Geld müssen sie nämlich in die Rückstellung stecken, mit der sie die hohen Alt-Garantien absichern.

Gewinnbeteiligung

Damit diese Rückstellung nicht zu Lasten der Kunden geht, hat die Aufsicht gleich eine zweite Verordnung erlassen. Diese verlangt von den Versicherungsunternehmen, dass die Dotierung der Rückstellung die Gewinnbeteiligung, die Kunden erhalten, nicht schmälern darf.

Künftig müssen die Versicherer jährlich berechnen, wie viel Geld sie für die Abdeckung der alten, hohen Garantien brauchen. Ist die heuer gebildete Rückstellung zu gering, muss nachgeschossen werden. Ist sie zu hoch, können die Versicherer das Geld wieder heraus nehmen. Das kommt dann dem Unternehmen allein zugute und geht nicht in die Gewinnbeteiligung der Kunden.

Wer derzeit eine Lebensversicherung abschließt, kann von vier Prozent Garantiezins nur noch träumen. Die Aufsicht hat den Höchstzinssatz für Lebens-Polizzen schon vor längerem mit 1,75 Prozent festgelegt.

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