Kündigungsfrist: Grüne wollen gleiche Rechte für Arbeiter und Angestellte

Ob Hackler oder Bürohengst - die Grünen wollen Ungleichheiten beseitigen.
Viele Ungleichheiten wurde beseitigt. Der letzte große Brocken steht aber noch aus.

Die Grünen wollen eine Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten bei den Kündigungsfristen erreichen. Dazu werde sie kommende Woche im Nationalrat einen Antrag einbringen, kündigte die Grüne Nationalratsabgeordnete Birgit Schatz in den Salzburger Nachrichten (SN) an.

Gewerbeordnung von 1859

Arbeiter können teilweise auf Grundlage der Gewerbeordnung von 1859 und des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches von einem Tag auf den anderen gekündigt werden, während für Angestellte eine Kündigungsfrist von mindestens sechs Wochen gelte, argumentiert Schatz. Dabei hätten Branchen wie die Metaller dank starker Gewerkschaften auch bessere Lösungen. Betroffen seien vor allem Menschen in Hilfsjobs mit ohnehin schlechter Entlohnung.

Oft gebe es Grauzonen bei der Zuordnung zwischen Arbeitern und Angestellten. In manchen Kollektivverträgen werde nicht mehr danach unterschieden. Viele Ungleichheiten etwa im Urlaubsrecht oder bei der Abfertigung habe man für Arbeiter und Angestellte bereits vereinheitlicht, zitieren die SN Rene Schindler von der Produktionsgewerkschaft Pro-Ge.

Der letzte große Brocken, für den man bis jetzt keine Lösung gefunden habe, sei das Thema Kündigungsschutz. Allerdings wolle die Gewerkschaft keine Verschlechterung für die Angestellten, während die Arbeitgeber die Verbesserung für Arbeiter ohne Ausgleich als zu teuer einstuften.

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